Lycro: Webseite "wort.de" trotz TradeMark von "Wörterbuch" auf "wort"?

Hallo zusammen,

ich würde gerne eine Webseite anlegen - sagen wir "wort.de". Allerdings hat eine Firma (sagen wir "Wörterbuch") dieses wort als TradeMark angelegt.

Darf ich nun trotzdem die Domain für meinen Zweck (kein Wörterbuch!) verwenden?

Ich habe gelesen, dass TradeMark noch lange kein Copyright ist, aber genaueres weiß ich darüber leider auch nicht, darum ja hier meine Frage an euch.

Weiterhin ist "wort" kein eigenständiges wort, sondern nur eine Abkürzung z.B. "(w)enk (o)rder (r)eal (t)emp" (jaja, ergibt kein Sinn, soll aber nur verdeutlichen.

Eben diese Abkürzung hat ein Trademark - aber da "wort" ja auch "(w)ill (o)rdentlich (r)iechnde (t)empos" heißen könnte...

Viele Grüße

  1. Hallo,

    ich würde gerne eine Webseite anlegen - sagen wir "wort.de". Allerdings hat eine Firma (sagen wir "Wörterbuch") dieses wort als TradeMark angelegt.

    Darf ich nun trotzdem die Domain für meinen Zweck (kein Wörterbuch!) verwenden?

    meiner Meinung nach solltest Du einen Rechtsanwalt befragen, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.

    Lesetipp: http://www.heise.de/ct/Die-Triton-Falle--/artikel/122647 (auch wenn es schon ein paar Jährchen her ist).

    Freundliche Grüße

    Vinzenz

  2. Kleiner Exkurs in "Schutzrechte für Dummies":

    Urheberrecht: das Urheberrecht, dessen Rechtsquelle das UrhG ist, bezieht sich auf die Weitergabe und Verbreitung von Werken mit bestimmter Schöpfungshöhe und angemessenem Umfang. Der Urheber hat solange die volle Kontrolle, bis er seine Rechte teilweise oder ganz abgibt. Schranken finden sich primär in der Bildung und Forschung, staatlicher Sammlung und den Rechten Behinderter.

    Marke/Warenzeichen/Gebrauchsmuster: bestimmte Namen und Begrifflichkeiten können im Zusammenhang mit bestimmten Unternehmenszielen als Marke oder Warenzeichen angemeldet werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass der eingetragene Begriff aktiv verwendet wird (als Gegenbeispiel mal nach "Psion Netbook" suchen)... Gebrauchsmuster sind noch diffiziler, denn hierbei handelt es sich bspw. um Firmenlogos und Schriftzüge - wobei hier nur das Logo in seiner Gesamtheit geschützt wird - und bestimmte Schranken, wie beispielsweise die Persiflage eines Gebrauchsmusters, sind durchaus erlaubt.

    Bei tatsächlichen Wörtern aus dem Sprachgebrauch ergibt sich hierbei ein Problem: Wenn man beispielsweise das englische Wort für Entdecker nimmt ("Explorer"), so könnte man böswillig eine Marke für Software zur graduellen Darstellung bestimmter Informationen (Dateisysteme, -server oder Internetseiten) anmelden... man soll es nicht für möglich halten, aber das ist tatsächlich schon einmal vorgekommen...

    Gruß, LX

    --
    RFC 1925, Satz 6: Es ist einfacher, ein Problem zu verschieben (...), als es zu lösen.
  3. echo $begrüßung;

    ich würde gerne eine Webseite anlegen - sagen wir "wort.de". Allerdings hat eine Firma (sagen wir "Wörterbuch") dieses wort als TradeMark angelegt.

    US-amerikanische Dinge sind hierzulande rechtlich nicht weiter interessant. Befrage das DPMA über die Wortmarke. Interessant sind auch die Kategorien, in denen sie eingetragen sind. Eine Eintragung allein begründet aber noch keinen Anspruch auf eine gleichlautende Domain. Schließlich kann ein Name mehrmals aber in unterschiedlichen Kategorien eingetragen sein. Wer soll dann das Recht auf die Domain haben?

    echo "$verabschiedung $name";