Texter mit x: Kunde kürzt Rechnungsbetrag - wie reagieren?

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Davon abgesehen, daß kein Vertrag zustande gekommen ist, für beide im Raum stehenden Varianten ist deine Leistung vollständig. Die Frage ist nun, ob der Kunde deine Arbeit für deinen Preis abnimmt,

Seit wann ist die Abnahme eine Billigung zu einem bestimmten Preis?

Mit abnehmen meine ich nicht die Überprüfung des Ergebnisses, sondern das (freiwillige) abkaufen im wörtlichen Sinn. Da kein Vertrag zustandegekommen ist, kann man jetzt immernoch die einen, die anderen oder völlig neue Konditionen akzeptieren/aushandeln und einen Vertrag eingehen.