ich betreibe eine Website, bei der Kinder und Jugendliche ihre Probleme ausschütten und professionell beraten werden.
Welche Pflichten habe ich als Betreiber, wenn dort Terroranschläge oder Amokläufe exakt detailliert angekündigt werden?
Es gibt grundsätzlich keine Pflicht eine Straftat anzuzeigen*. Bei geplanten Straftaten sieht das anders aus. § 138 zählt, meines Wissens nach vollständig, auf was** zur Anzeige gebracht werden muß***.
* Demzufolge gibt es keine Pflicht eine Anzeige wegen einer Tat nach dem erwähnten § 126 StGB Anzeige zu erstatten, mal davon abgesehen, das ich es für so gut wie ausgeschlossen halte, daß dieser § durch das was Du beschreibst erfüllt sein könnte, selbst falls die Beratun öffentlich stattfinden sollte.
** Mord zählt z.B. dazu.
*** § 139 könnte in dem Zusammenhang auch noch interessant sein.
Ruf ich bei einem solchen fall die 110 an? oder gibt es dafür eine spezielle Stelle?
Wenn Du die Antwort nicht weißt, ist die 110 die Antwort.
Welche Daten muss ich dabei übergeben?
Das wird man Dir schon sagen, Falschauskünfte nicht ausgeschlossen.
Muss ich dafür auch die IP-Adressen speichern?
Meines Wissens nach nicht.