LX: Pflichten als Webseitenbetreiber bei Terrorgefahr

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Ich verweise (natürlich ohne Gewähr) auf § 126 StGB und empfehle eine Anzeige bei der örtlichen Polizei.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a