Hans: spickmich und Rechtsverständnis

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Hi,

Zunächst einmal sollte man Urteile stehts im Volltext kennen, bevor man sich über selbige aufregt, daher: http://www.jurpc.de/rechtspr/20070116.htm

glaubst du im Ernst ich poste hier sowas ohne das Urteil gelesen zu haben?

Insbesondere
<zitat>
"In der weiteren Begründung des Landgerichts heißt es, es handele sich bei den Benotungen nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile. Diese seien zulässig, solange die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde."
</zitat>

finde ich bedenklich. Für interessierte Eltern ist eine schlechte Benotung dort subjektiv sehr wohl eher eine Tatsache als eine Meinung.

Das Wesentlich aber was ich wissen möchte ist, wie sieht das aus wenn die Lehrer private Webseiten mit Daten haben. Geben die damit wieder, wie auch schon zitiert, implizit eine Erlaubnis zur Bewertung?

Hans