Hallo.
Dahingehend hast du natürlich völlig Recht. Ich wollte nur deiner Suggestion entgegnen, das bloße Vorhandensein einer vertraglichen Regelung zeuge von einer bestimmten gesetzlichen Lage. Dass dem in solch komplexen Fragen letztlich gar nicht so sein kann, hast du ja nachträglich selbst herausgestellt. Vielen Dank dafür.
MfG, at
at: Rechtliche Frage zu Fotos, Zeichnungen usw.
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Rechtliche Frage zu Fotos, Zeichnungen usw.
Henry
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