Siechfred: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit

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Nur drei Denkanstöße:

Au ja, ich stoße mit ;)

  • wenn Du als Selbstständiger nur einen Auftraggeber hast, fällt Deine Tätigkeit unter den Begriff der Scheinselbstständigkeit, mit dem Ergebnis, dass Du zur gesetzlichen Versicherung verpflichtet bist (die Du selbst abführen musst).

Was Du meinst, sind die "arbeitnehmerähnlichen Selbständigen", das hat nichts mit Scheinselbständigkeit zu tun (sonst wäre jeder freie Mitarbeiter wegen der 5/6-Regelung scheinselbständig). Im Zweifel gibt es hierfür ein Anfrageverfahren bei der Rentenversicherung.

Siechfred

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Chancengleichheit bedeutet nicht, dass jeder einen Apfel pflücken kann, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.