Moin,
Du hast mein Mitgefühl, dich mit Anwälten und sogenannten Jugenschutzbeauftragten auseinandersetzen zu müssen. Ich hoffe, du rettest Deinen gesunden Menschenverstand durch das Projekt hindurch. Rate ich richtig, dass es hier um die Beachtung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages geht?
Es ist eine dringende Empfehlung des Anwaltes, da im Falle eine Abmahnung "guter Wille" geschätzt wird.
Mal empirisch argumentiert: Wenn das für den Fall "Benutzung eines bestimmten Wortes" stimmte, dann wäre das Internet voll von deutschsprachigen Badwordlisten.
Ich würde eher anders herum argumentieren: Wer sich seinen Pflichten nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag/Mediendienste-Staatsvertrag durch eine badwordliste zu entledigen versucht, handelt fahrlässig.
Nicht ernst gemeinter Vorschlag: Das Internet als solches ist offensichtlich geeignet, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und daher ein unzulässiger Mediendienste nach § 8 MDStV. Vernünftige Angebote an Jugendliche unterlassen es somit tunlichst, sich in diesem Sündenpfuhl zu präsentieren. Und wenn doch, dann hat vor der Einblendung des Angebots nach § 8 Absatz 3 MdStV dessen potentielle Verdorbenheit "durch akustische Zeichen angekündigt oder durch optische Mittel während des gesamten Angebots kenntlich gemacht" zu werden.
"Wir sind immer noch in Deutschland"
Das stimmt ich Dir zu, besonders wegen der Anführungsstriche. Hier werden anscheinend gern Dinge gemacht, die sinnlos sind.
Grüße
Swen