Hallo,
Bei Verboten die nur die Ehrlichen treffen, weil sie nicht durchsetzbar sind, wird schon mal über die Verfassungsmäßigkeit diskutiert. "Interessant" halte ich an der Stelle aber für übertrieben.
Es sagt ja niemand, dass es hier nicht auch oder immer um die Abwägung von Rechtsgütern geht. http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2009/5/t186403/#m1238100 mit Link auf "das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von Günter Pursch und Verena Bär http://www.ccc.de/press/releases/2009/20090212/bundestag_filter-gutachten.pdf" als in meinen Augen ein recht umfassender und sachlicher Beitrag zu dem Thema bzw. in dem Fall Internetsperre-Petition. Aber da gibt es ja sicherlich Analogien oder Parallelen.
Gruß
jobo