Hans: Keine Seite die den Staat kritisiert? § 90a

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Hallo,

ich musste nun erfahren wie einem Freund, der in keinster Weise rechtsorientiert ist, ein Buch im Selbstdruckverfahren zu produzieren abgelehnt wurde. Die Inhalte bezogen sich lediglich auf die Rechtssprechung und unverständliche Urteile. Alle Aussagen waren klar als persönliche Meinung deklariert und eher objektiv denn subjektiv erörtert.

Man nahm damit Bezug auf § 90a "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" und somit auf:

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)

1.  die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das empfinde ich als höchst suspekt. Zumal es meine Aufgabe gewesen wäre die Onlineversion davon zu veröffentlichen.

Das bedeutet dann ja wohl, wer den Staat kritisiert steht mit einem Bein im Knast. Sind wir schon in China?

Oder gibt es doch eine Möglichkeit das Onlinematerial hochzubringen, ohne mich strafbar zu machen?

Hans