LX: Keine Seite die den Staat kritisiert? § 90a

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Hi!

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1.  die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die finale Auslegung dieses Gesetzes obliegt nicht einer Druckerei, sondern einem Richter. Wenn Du Rechtssicherheit haben möchtest, solltest Du Dich also selbst wegen versuchter Beihilfe zur Staatsverunglimpfung anzeigen. Ansonsten gilt jedoch für die Druckerei die allgemeine Handlungsfreiheit, d.h. sie können sich aussuchen, für wen sie tätig werden und für wen nicht - und wer sie möglicherweise in Schwierigkeiten bringt, den werden sie kaum beliefern.

Wer den Staat kritisiert, landet nicht im Knast. Es geht darum, die Republik, ihre Länder oder die verfassungsmäßige Ordnung zu schmähen, d.h. eine deutliche verächtliche Position einzunehmen. Wenn man also den Oberhäuptern unseres Staats eine Ignoranz gegenüber dem Internet vorwirft, macht man sich bspw. nicht strafbar. Wenn man ihre verfassungsmäßig garantierte Stellung als [ZENSIERT] bezeichnen würde, schon ;-)

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.