LX: Keine Seite die den Staat kritisiert? § 90a

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Du kannst die gewählten Vertreter der Legislative auch öffentlich bezeichnen wie Du willst, ohne mehr als eine Beleidigungsklage fürchten zu müssen (wobei hierbei die Meinungsfreiheit gewährleistet bleiben muss, wer bspw. schreibt: "meiner Meinung nach ist Ursula von der Leyen die größte Ignorantin, die es je zum Ministeramt gebracht hat", ist vor Strafverfolgung sicher).

Es geht nicht um die Person, sondern um das Amt oder die Struktur, die kritisiert bzw. verächtlich gemacht werden müßte, um ein entsprechendes Urteil heraufzubeschwören - und auch das müßte von der Kunstfreiheit nicht mehr gedeckt sein.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.