LX: Keine Seite die den Staat kritisiert? § 90a

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Ja, das Sanktionenrecht hat für die Legislative wenig Regelungsgewalt, sieht man einmal von Straftaten im Amt ab.

Und nein, die Stasi darf man trotzdem nicht einführen und jegliche Gegenstimmen unterdrücken, denn dagegen gibt es noch das BVerfG - und das mit einigem Recht. Um das noch einmal klarzustellen: man muss, um im Sinne des § 90a StGB strafbar zu sein, schon die verfassungsmäßige Ordnung verächtlich in Frage stellen.

Es reicht nicht, in Frage zu stellen, ob diese überhaupt noch gegeben ist (denn das ist bspw. durch Art. 20 IV GG gedeckt). Man müßte schon über Schwachsinnigkeiten sinnieren, etwa dass wir mit einem faschistuoiden Diktator oder Euthanasie besser dran wären.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 8: Es ist komplizierter als man denkt.