dedlfix: Anzeige wegen XXX download bei emule

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Hi!

Vor September 2008 bekamen die Abmahner ausschließlich über diesen Weg (Strafanzeige und Akteneinsicht) jährlich zigtausende Namen und Adressen.

Richtig, dabei beschränkten sie sich aber auf Antragsdelikte, wie es nach meinem Rechtsempfinden Urheberrechtsverletzung ist. Sprich: Dabei war der Urheber konkret "Verletzter" und der hat beantragt, dass der Fall verfolgt wird. Man spricht dann von einer Privatklage, wenn ich das richtig nachgelesen habe. Da dabei aber oft kein öffentliches Interesse vorliegt, wird der Strafantrag fallen gelassen. Der "Verletzte" kann Akteneinsicht nehmen lassen (nur durch Rechtsanwalt) und dann privat weiterklagen. Bei Pronografieverbreitung ist keine Person (juristisch oder natürlich) konkret "verletzt" worden, es ist eher im öffentliches Interesse, dass solche Fälle nicht auftreten beziehungsweise verfolgt werden. Und in dem Fall glaube ich nicht, dass der Anzeigende Einsicht in Prozessunterlagen nehmen darf. Wenn ich richtig recherchiert habe, ist §406e StPO (Strafprozessordnung) nicht anwendbar und für §475 StPO sehe ich kein berechtigtes Interesse.

Warum sollte sonst jemand einen Filesharer anzeigen, noch dazu, wenn er dazu extra Aufwand treiben muss. Damit einer Filesharing-Anzeige nachgegangen wird oder überhaupt nachgegangen werden kann, muss diese schon sehr konkret sein (Log mit Filmwerk, IP, genauer Uhrzeit), sonst rechtfertigt diese noch nicht einmal einen Anfangsverdacht.

Über die Gründe kann man als Außenstehender nur spekulieren. Ich kann mir vorstellen, dass der Anzeigende keine Ahnung hatte und einfach den falschen Rechtsweg beschritten hat oder dass irgendjemand ein Interesse daran hat, dass Gesetze eingehalten werden, auch wenn er nicht konkret durch eine Straftat "verletzt" wurde. Ob eine Klage seitens der Staatsanwalt erhoben wird, ist ihre Sache und die dafür notwendigen Ermittlungen müssen sie auch durchführen. Wenn ich jemanden bei Offizialdelikt beobachte, muss ich auch nicht Namen und Adresse des Täters ermitteln, um eine Anzeige aufzugeben.

Lo!