dedlfix: Anzeige wegen XXX download bei emule

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Hi!

Dazu ist vielleicht diese Statistik (pdf) interessant.

OK, diese Statistik hat mich überzeugt. (Auch wenn sie auf Seite 3 fehlerhaft die StPO statt des StGB beim $184 anführt.)

… Inwieweit die darüber erlangten Kenntnisse weiterverwendet werden dürfen, wenn schon die Akteneinsicht über diesen Weg unstatthaft gewesen ist, weiß ich nicht.

Meinst du, das interessiert die Abmahner?

Nein, aber vielleicht die Gerichte. Vorausgesetzt es lässt mal jemand darauf ankommen.

Die Ermittlungsbehörden könnten den Urheberrechtsteil von vorn herein wegen Nichtigkeit einstellen, den Pornoteil abkoppeln, ein wenig verfolgen und den Fall dann schließen. Damit müsste der "Verletzte" leer ausgehen, nach meinem naiven Verstand. Für den Urheber-Teil sind keine Daten angefallen, den Pornoteil dürfte er nicht einsehen können, weil es nicht mehr sein Bier ist. Weg verbaut, Ermittlungsbehörden haben wieder mehr Zeit für Wichtigeres. Vermutlich geht dieser Weg nicht, sonst wäre sicher schon jemand auf diese Idee gekommen.

Lo!