Texter mit x: Lizenz für Vista-Beispielbilder?

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»» Kann es also sein, dass dieses Bild geschützt ist [...] ?

Aber sicher. Es ist Teil des Softwareprodukts "Windows Vista", also unterliegt seine Nutzung auch den Lizenzbestimmungen von Windows Vista. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Lizenzbestimmungen die Veröffentlichung von Teilen der Software einschließen.

Ein Bild, egal wie es mit/in einer Software daherkommt, ist nicht als Programm oder Teil davon geschützt. Ein Bild kann nach deutschem Recht nur als Lichtbildwerk, Lichtbild oder als Kunstwerk (Werk der Bildenden Kunst) geschützt sein.

Davon abgesehen, welche Lizenz meinst Du eigentlich? EULA?

Ansonsten stimme ich Dir zu.

Was Forderungen ausländischer Kläger angeht, kann ich nichts sagen ...

Theoretisch kann das Recht eines jeden Landes in dem die Webseite aufgerufen werden kann herangezogen werden.