Der Martin: Lizenz für Vista-Beispielbilder?

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Hallo,

Ein Bild, egal wie es mit/in einer Software daherkommt, ist nicht als Programm oder Teil davon geschützt. Ein Bild kann nach deutschem Recht nur als Lichtbildwerk, Lichtbild oder als Kunstwerk (Werk der Bildenden Kunst) geschützt sein.

du betrachtest das aus der Sicht des Urheberrechts, das hier sicher auch mit reinspielt. Ich meinte aber die Lizenzbestimmungen des Herstellers, die durchaus alles mit einschließen kann, was zu diesem Produkt gehört.

Davon abgesehen, welche Lizenz meinst Du eigentlich? EULA?

Natürlich, was sonst?

Ciao,
 Martin

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