Moin!
»» wenn keine Mindestgeschwindikeit angegeben ist, darfst du so langsam fahren wie du magst...solange du den Verkehr dabei nicht gefährdest.
nein, solange du den Verkehrsfluß nicht behinderst: "§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.", das ist allerdings bei 95 km/h sicher nicht der Fall.
Schneller als mit der durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit darf allerdings auch nicht gefahren werden. Wenn auf der Strecke also ein Traktor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von vielleicht 30 km/h fahren darf, dann darf er trotz allgemeiner Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h nur mit 30 km/h fahren. Selbst bergab mit Rückenwind. Und alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen das hinnehmen.
- Sven Rautenberg