Moin!
»» »» Aus meiner Sicht sind die Bedenken sicherlich begründet, aber das Ganze scheint mir eher ein Fall für das Verfassungsgericht.
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»» Gerade wenn man die Bedenken für begründet und die Verfassungwidrigkeit für gegeben hält, ist Protest Bürgerpflicht. Bürger in einer Demokratie zu sein ist eine aktive Eigenschaft.Genau, deshalb diskutieren wir ja. Und jeder entscheidet für sich, bei mir siehts da eher 50/50 aus, deshalb meine Ansicht mit dem Gericht. Im Netz hat sich in Bezug auf Spam ja auch so eine Filter-Kultur entwickelt, die auf Blacklisting und Greylisting beruht.
Das sind aber zwei vollkommen verschiedene Szenarien.
Wenn mir der Staat vorgibt, welche Inhalte in meinen Browser kommen dürfen, und ich keinerlei Möglichkeit habe, darauf einzuwirken, was gefiltert wird, und ich auch keine Möglichkeit habe, mich von der korrekten Funktionsweise des Filters zu überzeugen, dann ist das ein heftiger Eingriff in meine persönliche Freiheit.
Wenn ich selbst hingegen mir Filter installiere, um mich vor unerwünschten Inhalten zu schützen (egal ob im Browser oder im Mailpostfach), und ich jederzeit die Möglichkeit habe, den Filter auch auszuschalten bzw. anders einzustellen und anzupassen, dann ist das absolut kein Eingriff in meine Freiheit, weil ich es ja selbst tue.
Es gehört einfach zur Medienkompetenz des modernen Menschen dazu, dass er die ihm dargebotenen Inhalte selbst filtern kann - nach diversen Kriterien: persönliche Relevanz, Nerv-Faktor, Glaubwürdigkeit, etc. Dass man sich aufgrund der Menge an Informationen dabei auch maschineller Hilfsmittel bedient, ist einfach nur folgerichtig.
Der entscheidende Faktor ist dabei aber, dass man selbst die Herrschaft über seine Filter behält, und sie nicht von oben aufgedrückt bekommt.
- Sven Rautenberg