Nur Unternehmer müssen sich für Rechnungen an §14 UStG halten und die Mindestangaben erfüllen. Eine Privatperson muss das nicht.
Hi,
die Rechnung erfüllt eigentlich alle Ansprüche an Rechnungen. Ich glaube (bin aber nicht sicher), der Aussteller ist Unternehmer, die Vermittlungsleistung hat aber mit den Leistungen seines Unternehmens überhaupt nichts zu tun, somit hat mir diese Rechnungen als Privatperson ausgestellt und keine Umsatzsteuer aufgeführt.
Mir wär es durchaus lieber, ich würde eine ganz normale Rechnung mit Umsatzsteuer erhalten haben, weils für mich ja eh ein Durchlaufposten ist.
Frage: Kann ich selber mit dieser Rechnung Probleme bekommen? Ich will das nur vom isch haben, mit oder ohne Ust. ist mir egal. Nur Probleme deshalb zu bekommen habe ich auch wenig Lust. Ich sagte ja, mir kanns ohnehin egal sein, ob mit oder ohne Ust, weils ich das ja als Vorsteuer wieder geltend mache.
Und falls das für mich ein Problem gibt, bekommt er die Rechnung zurück mit dem Vermerk, dass Ust. fehlt.
Grüße, Stefan