Hallo,
Es gibt zwar Volumenlizenzen aber die sind nicht für den weiterverkauf gedacht.
Ja, seitens des Herstellers. Aber da gab es mal ein Gerichtsverfahren (im bundesdeutschen Rechtsraum), bei dem ein Aufkäufer von nicht mehr benötigten Paketen, diese auseinander nahm und in Einzelteilen verkaufte. Soweit ich mich erinnere, kam er damit durch, weil sich die Macht des Herstellers nicht ewig bis ins letzte Glied durchzieht.
das klingt plausibel, wäre eine ähnliche Argumentation wie bei der BGH-Entscheidung vor einigen Jahren, dass der Weiterverkauf oder die Nutzung von OEM-Lizenzen durch den Endkunden auch unabhängig von der damit gebündelten Hardware erlaubt ist.
Er hat das Ding verkauft und der Rest ist nun des Käufers Sache - also nicht für alle denkbaren und womöglich rechtswidrigen Fälle, aber so zumindest das grundsätzliche Prinzip.
Sehe ich grundsätzlich auch so, aber ich hätte als Käufer in diesem Szenario auch ein ungutes Gefühl. Ich frage mich auch, ob der Händler, der die Volumenlizenzen ja anscheinend(!) direkt von Microsoft bezieht, auch berechtigt ist, sie in Einzel-Lizenzen aufzulösen. Der Endkunde, z.B. ein mittelständischer Betrieb, der eine Volumenlizenz für 120 Arbeitsplätze vom Händler gekauft hat, darf das vermutlich analog zur OEM-Entscheidung tun. Aber der Händler?
Zusätzlich zur Meinung des Herstellers wäre auch noch das Einholen einer verbindlichen Aussage zur rechtlichen Lage sinnvoll.
ACK. Die Meinung des Herstellers muss nicht immer der gültigen Rechtslage entsprechen - zumal die national durchaus verschieden sein kann.
Ciao,
Martin
F: Was ist eigentlich aus deinem schlimmen Durchfall geworden?
A: Mein Arzt hat mir Valium verschrieben.
F: Und das hilft?
A: Naja, ich mach mir immer noch in die Hose. Aber inzwischen ist es mir egal.
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