LX: Angebot/Kostenvoranschlag – Rücknahme?

Beitrag lesen

Es gibt da eine nette Formulierung: "Angebot freibleibend". Du kannst das natürlich auch in eigenen Worten ausdrücken wie etwa "vorbehaltlich freier Ressourcen".

Der Trick besteht darin, dass der Kostenvoranschlag hier kein eigenes Angebot darstellt, sondern lediglich eine Information, über welchen Wert ein Angebot verhandelt werden würde. Juristen sprechen hierbei von einer "Invitatio ad offerendum", aber die drücken sich halt generell möglichst unverständlich aus.

Solange Du keinen Rechtsbindungswillen hast, kann ohnehin kein Vertrag zustandekommen - allerdings obliegt es Dir, diesen Umstand entsprechend zu kommunizieren, ansonsten hilft ein Anwalt, der eine Versicherung hat, die einspringt, wenn durch seinen falschen Rat ein Schaden entsteht - eine Garantie, die wir hier auf dem Forum selbstverständlich nicht übernehmen können.

Gruß, LX

--
RFC 2324, Satz 7 (Sicherheit): Jeder, der zwischen meinem Kaffee und mir steht, gilt als unsicher.