Moin,
wisst ihr zufällig, ob ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Fortbildung "spendieren" darf wenn diese gar nichts mit der Tätigkeit (sondern mit dem Studium von AN) zu tun hat
und ob selbiges auch dann gilt, wenn der Mitarbeiter dort nur als Minijobler tätig ist.
Konnte jetzt keine brauchbaren Infos dazu finden, auch wenn die Seminaranbieter überall damit werben, dass die Fortbildungen problemlos von AG übernommen werden können.
Verschneite Grüsse
Martine