Hello,
grundsätzlich ist das Urheberrecht sehr restriktiv. Man muss daher jedes einzelne Verwertungsrecht, das jemand anderes bekommen soll explizit übertragen. (Schlüssig geht auch, der springende Punkt ist nur, dass es für jedes einzelne Recht rauskommen muss, dass das auch unter die Rechteeinräumung fallen soll.)
Wenn jetzt also nichts weiter angegeben ist, hat man wenn man so ein Bild kauft im Zweifel nur das Recht, es zietlich unbeschränkt nicht-alleinig zu nutzen. Ein Veränderungsrecht würde wohl nicht darunter fallen und demnach wohl die Urheberpersönlichkeitsrechte (durch Entstellung) des Urhebers verletzen...
Nur, impliziert eine Vektorgrafik nicht bereits die Veränderung durch Skalierung und eigene Farbwahl? Das wäre mMn für eine Vektorgrafik konkludent.
Die Veränderung der einzelnen Punkte oder Kurvenbeschreibungen fällt dagegen mMn nicht in dieses Recht.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
