Tom: OLG-Hamburg-Urteil zur Kinderpornografie im Internet

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OLG-Hamburg-Urteil zur Kinderpornografie im Internet

Tom
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    Das *g* OLG-Hamburg-Urteil

    Jens Müller
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      O'Brien unreg.

Hello,

ich würde gerne Eure Meinung hören zum Urtel des OLG Hamburg zur Kinderpornografie im Internet.
Es soll nun also bereits strafbar sein, wenn man eine solche Seite im Internet aufruft.

Damit ist das Internet mMn kaputt, denn ich kann jetzt keine Seite mehr aufrufen, ohne Angst haben zu müssen, mich damit bereits strafbar zu machen. Ich weiß ja erst hinterher, wenn ich die Seiter gesehen habe, was die Seite enthält oder worauf sie umleitet.

Was sagt Ihr dazu?

Muss ich jetzt die <img>-Links abschalten und/oder alle Seiten erstmal mit Lynx aufrufen? Das würde aber immer noch nicht garantieren, dass sie dann beim nächsten Aufruf mit einem grafikfähigen Browser nicht doch wieder "böse Inhalte" haben.

Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

Tom vom Berg

--
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/ \ Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de
  1. Hallo Tom,

    Damit ist das Internet mMn kaputt, denn ich kann jetzt keine Seite mehr aufrufen, ohne Angst haben zu müssen, mich damit bereits strafbar zu machen. Ich weiß ja erst hinterher, wenn ich die Seiter gesehen habe, was die Seite enthält oder worauf sie umleitet.

    das war auch mein erster Eindruck, nachdem ich vom Urteil im Radio gehört habe. Warten wir mal ab, ob das Urteil wirklich genau so formuliert war oder ob die Reporter mal wieder nicht alles mitbekommen haben. Außerdem, gab es da nicht schon mal ein Urteil aus Hamburg?

    Gruß, Jürgen

    1. Hallo JürgenB,

      Außerdem, gab es da nicht schon mal ein Urteil aus Hamburg?

      oh ja... ^^

      Gruß aus Berlin!
      eddi

    2. Hallo,

      gerade in den ARD-Nachrichten: der Besuch muss "bewusst und gewollt" sein.

      Gruß, Jürgen

      1. gerade in den ARD-Nachrichten: der Besuch muss "bewusst und gewollt" sein.

        Was für eine klare Sache :-)
        Wie weist man einem das nach? Oder wie weist man nach dass es nicht bewusst oder gewollt war?
        Das ist alles so schwachsinnig... Statt dass man den Mist aus dem Internet nimmt, schaut man zu wer alles drauf geht. Wie krank ist diese Welt!

        1. Wie weist man einem das nach?

          Wenn entsprechende Suchanfragen gestellt wurden oder auf entsprechenden zufällig gefundenen Seiten auf explizite Links geklickt wird, liegt der Verdacht doch nahe.

          Oder wie weist man nach dass es nicht bewusst oder gewollt war?

          Wirklich nachweisen? Das sollte nur im extremen Ausnahmefall nötig sein, ansonsten reichen begründete Zweifel aus.

          1. Hi,

            Wie weist man einem das nach?
            Wenn entsprechende Suchanfragen gestellt wurden oder auf entsprechenden zufällig gefundenen Seiten auf explizite Links geklickt wird, liegt der Verdacht doch nahe.

            So?

            Also wer sich nicht gerade für Sex mit Omis interessiert, der wird sicherlich auch ein Interesse an absolut legalen Fotos/Filmen von Frauen haben, die noch nicht Omi sind.

            Und wenn ich die Wortwahl der Pornoindustrie richtig deute, ist "Lolita" alles unter 25, und "Teen" alles unter 30. So bei 35 liegen die "MILFs", und darüber die "Matures".

            Aber das hat ja eine Analogie zur "normalen" Werbung, wo auch alles "noch besser", "noch toller", und "noch irgendwas mehr" ist, obwohl bei objektiver Betrachtung davon nicht so viel stimmmt ... >;->

            Wirklich nachweisen? Das sollte nur im extremen Ausnahmefall nötig sein, ansonsten reichen begründete Zweifel aus.

            Ich kenne allerdings auch keinen Bereich, wo mehr unbegründet geheuchelt wird, wie bei der menschlichen Sexualität ...

            Gruß, Cybaer

            --
            Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
            (Joseph Joubert, Schriftsteller)
            1. Hello,

              Ich kenne allerdings auch keinen Bereich, wo mehr unbegründet geheuchelt wird, wie bei der menschlichen Sexualität ...

              ... und ob es wirklich in Ordnung ist, wenn man Szenen mit Sexualakten aus den Medien verbannt, aber solche mit Bomben und Granaten jeden Abend über irgendeinen Sender flattern lässt, darüber hadere ich immer noch mit mir selber.

              Das hat allerdings nichts mit dem Missbrauch von Kindern zu tun!

              Die sollten mindestens bis zur vollwertigen körperlichen Reife geschützt werden (die geistige hab Viele wohl nie...), aber nicht nur sexuell, sondern auch in vielen anderen Bereichen. Wenn wir gerlernt haben, in Bezug auf Kinder wieder positiver zu denken und zu handeln, dann wird es unserer Kultur auch wieder besser gehen.

              Hier ging es aber um die schrittweisen Demontage des Internet, das ja nicht für den Missbrauch von Kindern verantwortlich gemacht werden kann, aber man schreibt es ihm zu, um es schnellstmöglich wieder loszuwerden.

              Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

              Tom vom Berg

              --
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              1. Hi,

                Das hat allerdings nichts mit dem Missbrauch von Kindern zu tun!

                Die sollten mindestens bis zur vollwertigen körperlichen Reife geschützt werden

                Schutz wovor? Vor Sex? Wohl kaum. Vor erzwungenem Sex und/oder unerlaubter Veröffentlichung von Bildern (egal ob mit oder ohne Sex, egal in welchem Alter)? Also gegen beides gibt es bereits zahlreiche andere Gesetze.

                (die geistige hab Viele wohl nie...),

                Da spritzt mir die Arroganz ja förmlich aus dem Bildschirm. :-(

                Auch geistig Behinderte haben z.B. IMHO ein Recht auf Sex (und auch auf den schrift- wie bildlichen Ausdruck derselben) - nicht nur mit "ihresgleichen" (das sieht mom. rechtlich AFAIR noch etwas anders aus).

                Ich finde es schlicht widerlich, daß sich Personen (bzw. mit Politikern & Juristen Personen als Staatsorgane) herausnehmen pauschal zu bestimmen, wer was ihrer Meinung nach darf - zumal bei einem solchen *jeden* betreffenden und persönlichem Thema wie der menschliche Sexualität ...

                (kotz)

                Und was die "vollwertige körperliche Reife" angeht: Was für eine schwammige wischi-waschi Gummidefinition.

                Davon abgesehen hat Sex genau *null* mit "vollwertiger körperlicher Reife" zu tun. Jeder der mit Sexualwissenschaft und/oder Kindern zu tun hat, wird dir das sagen können.

                Hier ging es aber um die schrittweisen Demontage des Internet, das ja nicht für den Missbrauch von Kindern verantwortlich gemacht werden kann, aber man schreibt es ihm zu, um es schnellstmöglich wieder loszuwerden.

                IMHO ist der freie Austausch im Internet (zumindest in unseren Breiten) nicht das vordringliche Problem, was manche Leute mit dem Internet haben. Ich sehe das Problem eher bei einer generell unnatürlichen Einstellung zur Sexualität ...

                ... und wir wissen ja: "Internet ist for pron!" >;->

                Aber ich bin ja mal gespannt auf die Zukunft. Wenn ich als Kind bereits, wie die Kinder heute, mit Foto- und Videohandy aufgewachsen wäre, dann hätte ich heute unter Garantie KiPo-Aufnahmen auf meiner Platte - von mir selbst gemacht, mit mir bzw. KlassenkameradInnen als Motiv.

                Da kann man nur hoffen, daß diese verklemmten, gestrigen Internetausdrucker schnell genug weg vorm Fenster sind, bevor die Hausdurchsuchungen bei der jetzigen Kinder- & Jugendgeneration losgehen (was ich allerdings bezweifel) ...

                Gruß, Cybaer

                --
                Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
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                1. Hello,

                  Das hat allerdings nichts mit dem Missbrauch von Kindern zu tun!

                  Die sollten mindestens bis zur vollwertigen körperlichen Reife geschützt werden

                  Schutz wovor? Vor Sex? Wohl kaum. Vor erzwungenem Sex und/oder unerlaubter Veröffentlichung von Bildern (egal ob mit oder ohne Sex, egal in welchem Alter)? Also gegen beides gibt es bereits zahlreiche andere Gesetze.

                  Und wofür sind die Gesetze? Ich dachte, die wären zum Schutz da. Hab ich mich das geirrt?

                  Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                  Tom vom Berg

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                  1. Hi,

                    Schutz wovor? Vor Sex? Wohl kaum. Vor erzwungenem Sex und/oder unerlaubter Veröffentlichung von Bildern (egal ob mit oder ohne Sex, egal in welchem Alter)? Also gegen beides gibt es bereits zahlreiche andere Gesetze.

                    Und wofür sind die Gesetze?

                    Um einer Moralvorstellung ein Extra-Gesetz zu geben, und um ggf.separate Mindeststrafen festzuschreiben - vielleicht oder vermutlich.

                    Die denken halt an die Kinder. Zu dumm nur, daß die Kinder mitunter ganz anders denken. Aber wir leben halt in einer paternalistischen Gesellschaft, in der auch Erwachsene durch die Politiker gerne wie Unmündige behaandelt werden ...

                    Ich dachte, die wären zum Schutz da. Hab ich mich das geirrt?

                    Die Leyenschen Netzsperren waren auch zum Schutz gedacht.

                    Daß insbes. konservative Politiker (und auch andere, wenn sie nur Angst vor der Bild-Zeitung & Co. haben) wissenschaftliche Erkenntnise einfach ignorieren, ist ja nun nicht neu, und auch nicht auf das Thema Sexualität beschränkt (man denke nur an die Forschungen zu Marihuana).

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                    (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                2. Auch geistig Behinderte haben z.B. IMHO ein Recht auf Sex (und auch auf den schrift- wie bildlichen Ausdruck derselben) - nicht nur mit "ihresgleichen" (das sieht mom. rechtlich AFAIR noch etwas anders aus).

                  Tut es nicht, AFAIK. § 179 StGB gibt das meiner Meinung nach nicht her. Oder wo soll das sonst geregelt sein?

                  http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__179.html

                  1. Hi,

                    Auch geistig Behinderte haben z.B. IMHO ein Recht auf Sex (und auch auf den schrift- wie bildlichen Ausdruck derselben) - nicht nur mit "ihresgleichen" (das sieht mom. rechtlich AFAIR noch etwas anders aus).
                    Tut es nicht, AFAIK. § 179 StGB gibt das meiner Meinung nach nicht her. Oder wo soll das sonst geregelt sein?

                    Es geht nicht um Widerstandsunfähigkeit, sondern um Nichteinwilligungsfähigkeit. Mit nicht-einwilligungsfähigen "Partnern" (Kinder, Tiere) sind AFAIK sexuelle Handlungen von Erwachsenen verboten. Als nicht-einwilligungsfähig gelten vor dem Gesetzt aber auch geistig Behinderte (z.B. Down-Syndrom).

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                    (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                    1. Auch geistig Behinderte haben z.B. IMHO ein Recht auf Sex (und auch auf den schrift- wie bildlichen Ausdruck derselben) - nicht nur mit "ihresgleichen" (das sieht mom. rechtlich AFAIR noch etwas anders aus).
                      Tut es nicht, AFAIK. § 179 StGB gibt das meiner Meinung nach nicht her. Oder wo soll das sonst geregelt sein?

                      Es geht nicht um Widerstandsunfähigkeit, sondern um Nichteinwilligungsfähigkeit.

                      Ich denke der Nichteinwilligung unfähig zu sein ist rechtlich eine Unterart von Widerstandsunfähigkeit. Nicht nein sagen zu könnten unterscheidet sich doch im Endeffekt nicht davon nicht ja sagen zu können oder?

                      Mit nicht-einwilligungsfähigen "Partnern" (Kinder, Tiere) sind AFAIK sexuelle Handlungen von Erwachsenen verboten.

                      Das "AFAIK" und das "von Erwachsenen" kannst Du weglassen.

                      Als nicht-einwilligungsfähig gelten vor dem Gesetzt aber auch geistig Behinderte (z.B. Down-Syndrom).

                      Zeige mir den Paragraphen, ich meine es gibt keinen anderen als den oben genannten. Im $174a StGB steht noch was grob in der Richtung, aber das ist sehr speziell.

                      Und wenn jemand in einem gewissen Maße geistig behindert ist, dann sollte man meiner Meinung nach schon einen Schutz aufbauen (und die Gefahr der Bevormundung dabei möglichst klein halten). Worum es ging*, § 179 StGB erlaubt eine Entscheidung von Fall zu Fall, eine Abwägung, und kein "behindert oder nicht behindert" (im Vergleich zu "Kind oder kein Kind").

                      *

                      Auch geistig Behinderte haben z.B. IMHO ein Recht auf Sex (und auch auf den schrift- wie bildlichen Ausdruck derselben) - nicht nur mit "ihresgleichen" (das sieht mom. rechtlich AFAIR noch etwas anders aus).

                      Was die Bilder (d.h. deren Veröffentlichung ect.) angeht, das hängt mit der Geschäftsfähigkeit zusammen, die manche Behinderte haben und manche nicht. Zumindest ist mir keine speziellere Regelung für Behinderte bekannt. Auch das finde ich ist grundsätzlich eine gute Lösung.

                      1. Hi,

                        Nicht nein sagen zu könnten unterscheidet sich doch im Endeffekt nicht davon nicht ja sagen zu können oder?

                        Hmm, also Kinder können sehr energisch "nein" sagen. Das wird dir jede genervte Mutter wohl bestätigen können. >;->

                        Und Tiere können zwar nicht "nein" sagen, aber wenn ein Hund die Zähne fletscht, wärst vermutlich auch Du vorsichtiger, als wenn er mit dem Schwanz wedeln würde. >;->

                        Bei geistig Behinderten kann das schon anders aussehen.

                        Die Frage ist, ob man ihnen zubilligt, "ja" sagen zu dürfen.

                        Das ist IMHO schon ein Unterschied.

                        Aber ich bin kein Gesetzesmacher, noch Jurist, und weiß natürlich nicht (gott sei dank) nicht genau, wie die im Kopf ticken ... >;->

                        Mit nicht-einwilligungsfähigen "Partnern" (Kinder, Tiere) sind AFAIK sexuelle Handlungen von Erwachsenen verboten.

                        Das "AFAIK" und das "von Erwachsenen" kannst Du weglassen.

                        Wieso? Gegen Sex von Kindern mit Kindern hat, außer ein paar ganz Verklemmten, ja nun wirklich niemand was (auch nicht der Gesetzgeber). Ist ja in Deutschland sogar offizielle Richtline für Pädagogen, Kinder ihre Sexualität entdecken zu lassen ...

                        Gruß, Cybaer

                        --
                        Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                        (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                        1. Mit nicht ja sagen können meinte ich, nicht wirksam ja sagen zu können. Ich meinte nicht, daß er nicht in der Lage ist das Wort "ja" auszusprechen. Genau so beim nein: Nur wer erfassen kann worum es geht ist fähig (und zwar in jedem Fall) mit einem nein Widerstand zu leisten.

                          Das ist IMHO schon ein Unterschied.

                          Irgendwie. Aber da es sonst keine Regelungen gibt, muß der sexuelle Mißbrauch von entsprechend schwer geistig behinderten Menschen doch mit der Regel der Widerstandsunfähigkeit unter Strafe gestellt sein. Fakt ist, der Mißbrauch von Widerstandsunfähigen steht unter Strafe, nicht sexuelle Handlungen mit Behinderten. Somit kann bei geistig behinderten Menschen individuell jede neue wissenschaftliche Erkenntnis sofort berücksichtigt werden.

                          Mit nicht-einwilligungsfähigen "Partnern" (Kinder, Tiere) sind AFAIK sexuelle Handlungen von Erwachsenen verboten.

                          Das "AFAIK" und das "von Erwachsenen" kannst Du weglassen.

                          Wieso? Gegen Sex von Kindern mit Kindern hat, außer ein paar ganz Verklemmten, ja nun wirklich niemand was (auch nicht der Gesetzgeber).

                          Kinder sind schuldunfähig, sonst gibt es keinen Unterschied. Kinder können nicht zustimmen und Kinder sind als Täter nicht ausgenommen. Altersunterschiede spielen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung keine Rolle, sie ergeben sich höchstens.

                          Ist ja in Deutschland sogar offizielle Richtline für Pädagogen, Kinder ihre Sexualität entdecken zu lassen ...

                          Da sehe ich keinen Widerspruch, nur eventuell ein Abgrenzungsproblem, ich habe darüber noch nicht großartig nachgedacht. Vermutlich fällt das was man so unter Doktorspielen unter Kindern versteht schon nicht unter den Begriff der sexuellen Handlung im Sinne des Gesetzes, siehe § 184g.

                          1. Hi,

                            Kinder sind schuldunfähig, sonst gibt es keinen Unterschied. Kinder können nicht zustimmen und Kinder sind als Täter nicht ausgenommen. Altersunterschiede spielen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung keine Rolle, sie ergeben sich höchstens.

                            Ähm, es geht hier nicht um Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern um einvernehmlichen Sex. Du willst also allen ernstes sagen, daß sexuelle Handlungen zw. Kindern verboten sind, schon weil Kinder darin nicht einwilligen können, aber diese Taten nur deswegen nicht geahndet werden, weil Kinder strafunmündig sind?

                            Also sorry, aber über den Blödsinn denk noch mal in aller Ruhe nach. Mir scheint allerdings *vorher* ein tiefergehender Exkurs über Sexualität angebracht ...

                            Ist ja in Deutschland sogar offizielle Richtline für Pädagogen, Kinder ihre Sexualität entdecken zu lassen ...
                            Da sehe ich keinen Widerspruch, nur eventuell ein Abgrenzungsproblem, ich habe darüber noch nicht großartig nachgedacht. Vermutlich fällt das was man so unter Doktorspielen unter Kindern versteht schon nicht unter den Begriff der sexuellen Handlung im Sinne des Gesetzes, siehe § 184g.

                            Das enthält jetzt 2 Aussagen, bei der sich jedem Sexualwissenschaftler (oder auch Sexualpädagogen), die Zehennägel krümmen dürften:

                            1. Du implizierst, daß das, was man "landläufig" unter "Doktorspielen" versteht, keine sexuelle Handlung sei. Das mag ja sein, ist aber dann eher dem Umstand geschuldet, daß eben "nicht sein kann, was nicht sein darf". Es gibt sicherlich Handlungen die "Doktorspiele" genannt werden, bei denen die Neugier im Fokus der Beteiligten ist. "Man" nennt allerdings verniedlichend auch Handlungen "Doktorspiele", bei denen die Befriedigung (bis hin zum Orgasmus) im Fokus steht. Eben weil nicht sein kann, was nicht sein darf, wird das alles gerne unter diesem verharmlosenden Begriff zusammengefaßt. Denn es fällt (immer noch/schon wieder) vielen Menschen schwer zu verstehen oder zu glauben, daß Fakt ist:

                            2. Kinder sind sexuelle Wesen. Sie mögen Sex, sie haben Sex. Was bei ihnen anders ist: sie sind "polymorph pervers" (ich bin kein wirklicher Freudianer, aber dieser Terminus ist IMHO doch recht passend). Das bedeutet nicht, daß Kinder im erwachsenen Sinne "pervers" sind. Das bedeutet, daß Kinder danach streben, sich angenehme Gefühle zu bereiten. Das kann durch "normales" Kuscheln sein, oder durch direkte Stimulation der Genitalien bis zum Orgasmus, sowie alles andere sonst. Sie kennen noch nicht den Unterschied, die Scham und sonstige Verklemmungen, die viele Erwachsene mit den Themen verbinden - und ihnen anerziehen.

                            Bevor Du also über das Thema nachdenkst (wozu ich durchaus raten würde), wäre IMHO dringend angesagt, sich mit den diesbezüglichen Fakten bekannt zu machen. Sonst kannst Du dir das Nachdenken schlicht sparen ...

                            Gruß, Cybaer

                            --
                            Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                            (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                            1. Kinder sind schuldunfähig, sonst gibt es keinen Unterschied. Kinder können nicht zustimmen und Kinder sind als Täter nicht ausgenommen. Altersunterschiede spielen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung keine Rolle, sie ergeben sich höchstens.

                              Ähm, es geht hier nicht um Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sondern um einvernehmlichen Sex.

                              Einvernehmlicher Sex mit einem Kind ist eine Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, zumindest heißt der Abschnitt im StGB so. Man kann auch sagen, es kann in diesem Sinne keinen einvernehmlichen Sex mit einem Kind geben, da ein Kind nicht zustimungsfähig ist, und daran kann sich rein logisch nichts ändern, nur weil beide Beteiligten Kinder sind.

                              Du willst also allen ernstes sagen, daß sexuelle Handlungen zw. Kindern verboten sind, schon weil Kinder darin nicht einwilligen können, aber diese Taten nur deswegen nicht geahndet werden, weil Kinder strafunmündig sind?

                              Ja.

                              Also sorry, aber über den Blödsinn denk noch mal in aller Ruhe nach. Mir scheint allerdings *vorher* ein tiefergehender Exkurs über Sexualität angebracht ...

                              1. Wie wäre es, wie wenn Du dich mal ansatzweise informierst. Wenn Du schon nicht auf die Reihe bekommst, daß, wenn im § 176 StGB das Alter dessen der die Handlungen vornimmt keine Rolle spielt, dann das Alter wirklich keine Rolle spielt, dann lies was andere dazu schreiben.
                              2. Ich interpretiere die Rechtslage bzw. gebe mein Wissen darüber wieder. Das hat mit meiner Sexualität oder meinem Wissen über Sexualität nicht das geringste zu tun, eventuell nicht mal mit meiner Meinung zur Rechtslage.

                              Ist ja in Deutschland sogar offizielle Richtline für Pädagogen, Kinder ihre Sexualität entdecken zu lassen ...
                              Da sehe ich keinen Widerspruch, nur eventuell ein Abgrenzungsproblem, ich habe darüber noch nicht großartig nachgedacht. Vermutlich fällt das was man so unter Doktorspielen unter Kindern versteht schon nicht unter den Begriff der sexuellen Handlung im Sinne des Gesetzes, siehe § 184g.

                              Das enthält jetzt 2 Aussagen, bei der sich jedem Sexualwissenschaftler (oder auch Sexualpädagogen), die Zehennägel krümmen dürften:

                              1. Du implizierst, daß das, was man "landläufig" unter "Doktorspielen" versteht, keine sexuelle Handlung sei.

                              Das und alles was danach kommt hättest Du Dir schenken können. Ich schrieb "sexuellen Handlung _im_ _Sinne_ _des_ _Gesetzes_", schau rein! Dabei geht es weder um deine noch um meine Meinung was alles Sex ist.

                              "Im Sinne dieses Gesetzes sind sexuelle Handlungen nur solche, die _im_ _Hinblick_ _auf_ _das_ _jeweils_ _geschützte_ _Rechtsgut_ von einiger Erheblichkeit sind, ..."

                              Bevor Du also über das Thema nachdenkst (wozu ich durchaus raten würde), wäre IMHO dringend angesagt, sich mit den diesbezüglichen Fakten bekannt zu machen.

                              at hat es so schön vormuliert hat.

                              1. Hi,

                                1. Wie wäre es, wie wenn Du dich mal ansatzweise informierst. Wenn Du schon nicht auf die Reihe bekommst, daß, wenn im § 176 StGB das Alter dessen der die Handlungen vornimmt keine Rolle spielt, dann das Alter wirklich keine Rolle spielt, dann lies was andere dazu schreiben.

                                Ich bemüh mich. ;-)

                                Mich verwundert nur, daß PädagogInnen offiziell erlauben sollen, was per Gesetz eigentlich verboten ist?

                                Klingt reichlich schizophren. ;->

                                1. Ich interpretiere die Rechtslage bzw. gebe mein Wissen darüber wieder. Das hat mit meiner Sexualität oder meinem Wissen über Sexualität nicht das geringste zu tun, eventuell nicht mal mit meiner Meinung zur Rechtslage.

                                Von alldem bin ich selbstverständlich ausgegangen! :-)

                                Gruß, Cybaer

                                --
                                Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                                (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                                1. Diesmal nehme ich dich beim Smilie.

    3. [latex]Mae  govannen![/latex]

      Hallo Tom,

      Damit ist das Internet mMn kaputt, denn ich kann jetzt keine Seite mehr aufrufen, ohne Angst haben zu müssen, mich damit bereits strafbar zu machen. Ich weiß ja erst hinterher, wenn ich die Seiter gesehen habe, was die Seite enthält oder worauf sie umleitet.

      Warten wir mal ab, ob das Urteil wirklich genau so formuliert war

      Zumindest gibt es mehr Infos: RA Udo Vetter hat gerade einen Link getwittert. http://bit.ly/9dwgdn (führt zu http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=298407)

      Cü,

      Kai

      --
      Even if you are a master of jQuery, you can only create mediocre (at best)
      scripts. The problem is that the authors you rely on have not mastered the
      DOM themselves. It's like one blind guy leading another off a cliff (D.Mark/clj)
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      1. Hallo Kai,

        Warten wir mal ab, ob das Urteil wirklich genau so formuliert war

        Zumindest gibt es mehr Infos: RA Udo Vetter hat gerade einen Link getwittert. http://bit.ly/9dwgdn (führt zu http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=298407)

        danke für die Verweise! Es sieht wohl so aus, als sei dort das letzte Wort keinesfalls gesprochen worden, wenn der Rechtsanwalt von "unzulässige Analogie" spricht. Auch aus dem letzten Verweis lese ich, dass das Bestimmtheitsgebot strafrechtlicher Vorschriften geltend gemacht wurde. Allein das könnte den Weg nach Karlsruhe bedeuten.

        (Da freut man sich, dass von der Leyen ins Bundesministers für Arbeit und Soziales abgeschoben wurde, und dann sowas von der Judikative...)

        Gruß aus Berlin!
        eddi

        1. [latex]Mae  govannen![/latex]

          Zumindest gibt es mehr Infos: RA Udo Vetter hat gerade einen Link getwittert. http://bit.ly/9dwgdn (führt zu http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=298407)

          danke für die Verweise! Es sieht wohl so aus, als sei dort das letzte Wort keinesfalls gesprochen worden, wenn der Rechtsanwalt von "unzulässige Analogie" spricht. Auch aus dem letzten Verweis lese ich, dass das Bestimmtheitsgebot strafrechtlicher Vorschriften geltend gemacht wurde. Allein das könnte den Weg nach Karlsruhe bedeuten.

          Interessant auch diese Diskussion, insbesondere auch die dort in einem Kommentar angesprochene Tatsache, daß Browser teilweise bereits Seiten vorladen, während man noch die aktuelle Seite anschaut. Somit kann man theoretisch schon böse Daten abrufen, ohne überhaupt etwas gemacht zu haben.

          Beispiel: $Webseite1 setzt einen Link auf $Webseite2, weil dort interessante Themen behandelt werden. Es vergehen ein paar Jahre. $Webseite1 wird nun nicht mehr aktiv gepflegt (mindestens im Sinne regelmäßiger Content-Überprüfung der verlinkten Seiten). Der Betreiber von $Webseite2 hat längst aufgegeben und unter dieser Adresse werden jetzt von $bösermensch Kinderpornos angeboten. Somit hat jetzt jeder, der $webseite1 ansurft und einen Browser mit preload nutzt, unter Umstände Kinderpornos auf dem Rechner.

          Und da nutzt es im Falle einer Ermittlung demjenigen auch nichts mehr, wenn das Verfahren irgendwann wg. Unschuld eingestellt werden sollte, der Ruf ist für immer dahin, ggf. Verlust der Arbeitsstelle, Prügel von "besorgten Nachbarn" etc.

          Cü,

          Kai

          --
          Even if you are a master of jQuery, you can only create mediocre (at best)
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          1. Hi,

            Tatsache, daß Browser teilweise bereits Seiten vorladen, während man noch die aktuelle Seite anschaut. Somit kann man theoretisch schon böse Daten abrufen, ohne überhaupt etwas gemacht zu haben.

            Ja und?

            Das Gericht, an das das Verfahren zurücküberwiesen wurde, soll den/die Angeklagten ja auch nicht gefälligst verurteilen, sondern soll sich ein Urteil darüber bilden, ob zufällig oder bewußt auf das Angebot zugegriffen wurde. Und *dann* verurteilen oder eben freisprechen.

            Ob nun der eine oder andere sich auch zufällig und ohne Absicht solche Bilder im Browsercache eingefangen hat, kann ja ein Gericht entscheiden. Jetzt muß dem Schwein eben nicht mehr groß der eigentliche Besitz nachgewiesen werden, sondern man greift auf andere Hinweise zurück, die die Unschuld des Schweins vielleicht nahelegen.

            Es ist ja bekannt, daß Gerichte diesbezüglich sehr milde urteilen und Staatsanwälte bei solchen Sachen strikt ergebnisoffen ermitteln

            Und mein Gott: Eine kleine Hausdurchsuchung hat ja noch niemanden umgebracht! Das kann man anschließend alles wieder aufräumen. Und wer von seinem Arbeits-PC kein aktuelles Backup hat, um den beschlagnahmten Rechner durch einen anderen ersetzen zu können, ist ja wohl auch selbst schuld! Und die Ehe war bestimmt auch schon vorher zerrüttet, wenn sich die Ehefrau von solch hanebüchenen Vorwürfen wie "Ihr Gatte holt sich Fotos von vergewaltigten Kindern aus dem Netz!" ernsthaft beeindrucken läßt, und mit den Kindern erstmal zur Oma zieht.

            Denkt hier denn niemand an die Kinder?

            Gruß, Cy-"Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten"-baer

            --
            Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
            (Joseph Joubert, Schriftsteller)
            1. [latex]Mae  govannen![/latex]

              Tatsache, daß Browser teilweise bereits Seiten vorladen, während man noch die aktuelle Seite anschaut. Somit kann man theoretisch schon böse Daten abrufen, ohne überhaupt etwas gemacht zu haben.

              Ja und?

              Das Gericht, an das das Verfahren zurücküberwiesen wurde, soll den/die Angeklagten ja auch nicht gefälligst verurteilen, sondern soll sich ein Urteil darüber bilden, ob zufällig oder bewußt auf das Angebot zugegriffen wurde. Und *dann* verurteilen oder eben freisprechen.

              Ob nun der eine oder andere sich auch zufällig und ohne Absicht solche Bilder im Browsercache eingefangen hat, kann ja ein Gericht entscheiden. Jetzt muß dem Schwein eben nicht mehr groß der eigentliche Besitz nachgewiesen werden, sondern man greift auf andere Hinweise zurück, die die Unschuld des Schweins vielleicht nahelegen.

              Es ist ja bekannt, daß Gerichte diesbezüglich sehr milde urteilen und Staatsanwälte bei solchen Sachen strikt ergebnisoffen ermitteln

              Und mein Gott: Eine kleine Hausdurchsuchung hat ja noch niemanden umgebracht! Das kann man anschließend alles wieder aufräumen. Und wer von seinem Arbeits-PC kein aktuelles Backup hat, um den beschlagnahmten Rechner durch einen anderen ersetzen zu können, ist ja wohl auch selbst schuld! Und die Ehe war bestimmt auch schon vorher zerrüttet, wenn sich die Ehefrau von solch hanebüchenen Vorwürfen wie "Ihr Gatte holt sich Fotos von vergewaltigten Kindern aus dem Netz!" ernsthaft beeindrucken läßt, und mit den Kindern erstmal zur Oma zieht.

              Denkt hier denn niemand an die Kinder?

              *g*

              Cü,

              Kai

              --
              Deutsches Liedgut international:
              In early rope to mountain we pull
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            2. Hallo Cybaer,

              Tatsache, daß Browser teilweise bereits Seiten vorladen, während man noch die aktuelle Seite anschaut. Somit kann man theoretisch schon böse Daten abrufen, ohne überhaupt etwas gemacht zu haben.
              Ja und?

              Auszug § 184 b StGB

              (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen
                    von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinder-
                    pornographische Schriften),

              1. verbreitet,
                    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht
                       oder
                    3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, an-
                       preist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ih-
                       nen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden
                       oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

              wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

              (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von
                    kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches
                    oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

              (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe
                    von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbs-
                    mäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten
                    Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen
                    Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

              (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften
                    zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen
                    wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geld-
                    strafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten
                    Schriften besitzt.

              (5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der
                    Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

              (6) In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die
                    sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen.
                    § 74a ist anzuwenden.

              Es gibt nun zwei Ansätze, über die ohne Kenntnis des Urteils nur spekuliert werden kann. Das ist einmal Abs. 4 erster Satz "Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen,...". Das ist zum anderen Abs. 4 zweiter Satz "Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt."

              Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden. Genau da verläuft ein Grat, der sich aus den Pressemitteilungen und redaktionellen Aufbereitungen zu Meldungen nicht entnehmen lässt, jedoch nicht der entscheidende ist. Denn ich sehe hier den schon öfters gelesenen Bezug zu Browsern doch eher in Abs. 2 begründet. Sind nun Softwareentwickler, die Browser mit Vorlademechanismen erstellen, im Sinne § 184b StGB strafrechtlich zu belangen?

              Das ist der Punkt, wo ich sehr gespannt bin, ob die Richter genau diesen Grat erkannt und abschließend eindeutig aufgeklärt haben. Stellt das Urteil heraus, dass das Ansehen kinderpornographischer Seiten zum Besitz dieses Materials führt, verbeschaffen Browser (damit also deren Entwickler) dem Browsernutzer den Besitz. Stellt es aber nur darauf hin ab, dass der Browsernutzer im Sinne Abs. 4 sich den Besitz verschaffen wollte, ist dies für den Entwickler unbedenklich.

              War das genug zu Deiner lapidar formulierten Frage?

              Das Gericht, an das das Verfahren zurücküberwiesen wurde, soll den/die Angeklagten ja auch nicht gefälligst verurteilen, sondern soll sich ein Urteil darüber bilden, ob zufällig oder bewußt auf das Angebot zugegriffen wurde. Und *dann* verurteilen oder eben freisprechen.

              Das sehe ich auch so.

              Ob nun der eine oder andere sich auch zufällig und ohne Absicht solche Bilder im Browsercache eingefangen hat, kann ja ein Gericht entscheiden. Jetzt muß dem Schwein eben nicht mehr groß der eigentliche Besitz nachgewiesen werden, sondern man greift auf andere Hinweise zurück, die die Unschuld des Schweins vielleicht nahelegen.

              Auch Du solltest Dich von einer Vorverurteilung hin zu einer Unschuldsvermutung bewegen!

              Und mein Gott: Eine kleine Hausdurchsuchung hat ja noch niemanden umgebracht! Das kann man anschließend alles wieder aufräumen. Und wer von seinem Arbeits-PC kein aktuelles Backup hat, um den beschlagnahmten Rechner durch einen anderen ersetzen zu können, ist ja wohl auch selbst schuld!

              Bei einer Hausdurchsuchung gehe ich davon aus, dass die Ermittler, was Du ihnen unterstellst, nicht so dämlich sind und alle Datenträger einsammeln; man also keinerlei Backups zur Verfügung hat. (Vermutlich meinst Du das als den angekündigten Sarkasmus.)

              Denkt hier denn niemand an die Kinder?

              Der gesamte § 184b StGB ist gar nicht zum Schutz von Kindern konzipiert. Die Definition strafbarem Besitzes und dessen Erlangen mit dem Schutz von Kindern zu koppeln, ist rhetorisch genauso wirkungsvoll wie auch abwegig. Zum Schutz u. a. von Kindern sollte man in einer sachlichen Diskussion auf andere Paragraphen des 13. Abschnitts StGB verweisen!

              Gruß aus Berlin!
              eddi

              1. Hi,

                (seufz)

                manche erkennen Sarkasmus ja noch nicht mal, wenn man dazu schreibt, daß es welcher war ...

                Das einzige, was, in einem gewissen Sinne, nicht sarkastisch gemeint war, war das "Ja und?".

                Ja und?
                Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden.

                Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.

                Die untere Instanz hatte den Angeklagten freigesprochen, weil kein Besitz vorlag, ohne deswegen einen möglichen Vorsatz auch nur zu beachten. Das OLG hat jetzt den Fall zurücküberwiesen, mit der Anmerkung, daß der Cache dafür bereits ausreichend wäre. Das OLG hat *nicht* der unteren Instanz (indirekt) aufgetragen, den Angeklagten gefälligst zu verurteilen. Das Gericht muß jetzt vielmehr prüfen, ob die Daten  vorsätzlich oder zufällig im Cache gelandet sind. Es kann also durchaus immer noch zu einem Freispruch kommen ...

                Aber das siehst du, zumindest im Ergebnis, ja ähnlich.

                Aus meiner Sicht ist das Problem eher, daß wir mehr und mehr in den Bereich einer Wischi-waschi-Rechtsprechung kommen, in einem Bereich, wo Toleranz durch Strafverfolger & Gerichte nicht (mehr) zu erwarten ist (also eher ein "im Zweifel gegen den Angeklagten" droht).

                Vom generellen Umstand mal abgesehen, daß wir es bei dem Thema IMHO weniger mit Vernunft, sondern mit Hysterie zu tun haben - was eher selten ein guter Ratgeber ist ...

                ... von den Kollateralschäden nicht zu reden.

                Gruß, Cybaer

                --
                Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                1. Re:

                  manche erkennen Sarkasmus ja noch nicht mal, wenn man dazu schreibt, daß es welcher war ...

                  Ich bin nicht der Ansicht, Grundrechtsgüter und grundrechtsgleicher Güte (Rechtsstaatlichkeitsprinzip, Bestimmtheitsgebot, Willkürverbot) mit Sarkasmus bekämpfen zu können.

                  Ja und?
                  Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden.

                  Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.

                  Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?

                  ...

                  Hast Du Quellen, oder spekulierst Du ins Blaue?

                  Gruß aus Berlin!
                  eddi

                  1. Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.

                    Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?

                    Soll das hier eine Diskussion darüber werden ob es Fehlurteile gibt? Klar gibt es die. Die meisten Urteile und vieles andere was in der Luft zerrissen wird, wird aber einfach nicht verstanden (unabhängig von der Informationslage). Bei der Vermutung, daß ein Urteil richtig und sinnvoll ist (zumindest nach der Rechtslage), sollte man vielleicht nicht als erstes Sarkasmus vermuten.

                    Ich rechne jedenfalls nicht damit wegen überhöhter Geschwindigkeit belangt zu werden, nur weil jemand auf einem Autobahnabschnitt mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit zu schnell gefahren ist und erwischt wurde.

                  2. Hi,

                    Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.

                    Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?

                    Nein, kein Sarkasmus, das ist mein Kenntnisstand.

                    Hast Du Quellen

                    Da mußt Du schon selbst suchen. Ich hab mir den URL nicht gemerkt ...

                    Gruß, Cybaer

                    --
                    Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
                    (Joseph Joubert, Schriftsteller)
                  3. Moin,

                    Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.

                    Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?

                    Beck aktuell sagt uns, "derjenige ..., der bewusst und gewollt eine Internetseite mit solchem Inhalt aufrufe und auf seinem Computerbildschirm betrachte..."

                    Grüße

                    Swen

                    1. Moi moin Swen,

                      Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich...

                      Beck aktuell sagt uns, "derjenige ..., der bewusst und gewollt eine Internetseite mit solchem Inhalt aufrufe und auf seinem Computerbildschirm betrachte..."

                      das sagt bsw. auch der Nachrichtenartikel auf heise.de aus. Mal ganz abgesehen davon, dass der Verweis auf selbes Dokument bereits von Kai345 vor über zwei Wochen hier angegeben wurde und inhaltlich ähnlich ist, hatte ich nicht grundlos nach dem Urteilstext gefragt.

                      Gruß aus Berlin!
                      eddi

                    2. Hello,

                      Das Urteil sagt AFAIK *nicht*, daß durch Ablage im Cache es automatisch zu einer Verurteilung zu kommen hat.

                      Hast Du einen Verweis auf den Urteilstext für mich, oder soll ich Dein AFAIK hier als ungewollten Sarkasmus interpretieren?

                      Beck aktuell sagt uns, "derjenige ..., der bewusst und gewollt eine Internetseite mit solchem Inhalt aufrufe und auf seinem Computerbildschirm betrachte..."

                      Und wie unterscheidet man nun "bewußt aufrufen solcher Seite" von "aufrufen einer Seite, dessen Inhaltes man sich nicht vorher bewußt war"?

                      Ich hoffe doch, dass das damit gemeint ist und nicht ein weiteres faschistisches Gesetz damit geschaffen wird, was es der "Obrigkeit" nach Belieben gestattet, auszulegen - je nachdem, wer da gerade vor ihnen steht und wer hinter dem Richtertisch sitzt.

                      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

                      Tom vom Berg

                      --
                       ☻_
                      /▌
                      / \ Nur selber lernen macht schlau
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              2. Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden.

                Du meinst, jemand, dem erwiesenermaßen bei der Verhaftung Rauschgift in die Tasche gefallen ist, ist des Besitzes schuldig? Meinst Du nicht?

                1. Hallo erstmal!

                  Während für das Verschaffen von Besitz meinem Verständnis nach ein Vorsatz immanent ist, kann der Besitz (zweiter Satz) durch heutige Browser ohne Vorsatz erlangt werden.
                  Du meinst, jemand, dem erwiesenermaßen bei der Verhaftung Rauschgift in die Tasche gefallen ist, ist des Besitzes schuldig?

                  Nein. Das ist aber der Punkt, denn vielleicht das besagte Gerichtsurteil analog verdrehen könnte.

                  Gruß aus Berlin!
                  eddi

  2. Hallo,

    der bisherige Stand der Dinge ist fraglich. Unter all den Meldungen des heutigen Tages im Internet war nicht eine einzige zu finden, die das Aktenzeichen des Urteils benennt. Auch ein Blick auf die seit September 2009 nicht mehr gepflegte Datenbank der Urteile des Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburgs erhellt nichts näheres. Nur ein Pressemitteilung war zu finden.

    Eines wird aber auch einigen Meldungen deutlich:

    - Es ist kein rechtskräftiges Urteil.
     - Dieses verweist zur erneuten Entscheidung die Sache an die erste Instanz zurück.
     - Die aufgeworfenen Fragen haben das Potenzial bis nach Karlsruhe zu gelangen.

    Was sagt Ihr dazu?

    Es bleibt also erstmal abzuwarten, was die Urteilsbegründung tatsächlich aussagt und in welcher Instanz die umstrittene Frage des Besitzes (§ 184 b Abs. 4 StGB) geklärt wird.

    Gruß aus Berlin!
    eddi

  3. Was ist OLG Hamburg?
    Nach dem zu urteilen was man immer wieder hört, dürfte die Zeit dieser Institution diesen Mittwoch bis zum 11.11. wieder zu Ende sein?

  4. Hi!

    Muss ich jetzt die <img>-Links abschalten und/oder alle Seiten erstmal mit Lynx aufrufen?

    Es gibt Pornographie auch in Textform. Davor könnte dich nicht mal der Lynx schützen.

    Lo!

    1. Hello,

      Muss ich jetzt die <img>-Links abschalten und/oder alle Seiten erstmal mit Lynx aufrufen?

      Es gibt Pornographie auch in Textform. Davor könnte dich nicht mal der Lynx schützen.

      Habe voll damit gerechnet, dass einer diesen (nicht unbegründeten) Einwand bringt. Jetzt bin ich aber mal gespannt, was nachher tatsächlich in der Urteilsbegründung drinsteht, ob die Textform davon auch betroffen ist.

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
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      1. Hi,

        Jetzt bin ich aber mal gespannt, was nachher tatsächlich in der Urteilsbegründung drinsteht, ob die Textform davon auch betroffen ist.

        Ich sehe jetzt, unabhängig vom Ausgang, keinen (rechtlichen) Grund, warum kinderpornographische Texte anders zu behandeln wären, wie kinderpornographische Bilder.

        Oder jugendpornographische Bilder, oder jugendanscheinspornographische Bilder, oder nicht-pornographische-aber-so-posieren-kinder-doch-nicht-Bilder, oder welche andere Es-geht-doch-um-den-Schutz-der-Kinder-Sau gerade durchs Dorf getrieben wird.*)

        *) Hauptsache, der Dorf-Priester ist nicht dabei!

        Gruß, Cybaer

        --
        Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
        (Joseph Joubert, Schriftsteller)
        1. Jetzt bin ich aber mal gespannt, was nachher tatsächlich in der Urteilsbegründung drinsteht, ob die Textform davon auch betroffen ist.

          Ich sehe jetzt, unabhängig vom Ausgang, keinen (rechtlichen) Grund, warum kinderpornographische Texte anders zu behandeln wären, wie kinderpornographische Bilder.

          Ich auch nicht.

          Oder jugendpornographische Bilder, oder jugendanscheinspornographische Bilder, oder nicht-pornographische-aber-so-posieren-kinder-doch-nicht-Bilder, oder welche andere Es-geht-doch-um-den-Schutz-der-Kinder-Sau gerade durchs Dorf getrieben wird.*)

          Hier schon, der Besitz von "nicht-pornographische-aber-so-posieren-kinder-doch-nicht-Bildern" ist nicht strafbar.

          1. Hi,

            Oder jugendpornographische Bilder, oder jugendanscheinspornographische Bilder, oder nicht-pornographische-aber-so-posieren-kinder-doch-nicht-Bilder, oder welche andere Es-geht-doch-um-den-Schutz-der-Kinder-Sau gerade durchs Dorf getrieben wird.*)

            Hier schon, der Besitz von "nicht-pornographische-aber-so-posieren-kinder-doch-nicht-Bildern" ist nicht strafbar.

            :)

            Das ist allerdings wohl nur noch eine Frage der Zeit ...

            Gruß, Cybaer

            --
            Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein.
            (Joseph Joubert, Schriftsteller)
  5. ich würde gerne Eure Meinung hören zum Urtel des OLG Hamburg zur Kinderpornografie im Internet.
    Es soll nun also bereits strafbar sein, wenn man eine solche Seite im Internet aufruft.

    Unter Umständen, na aber sich doch. Wer erkennbar nach rechtswidrigen Inhalten oder nach rechtswidrig angebotenen Inhalten sucht, ist, zumindest im "Erfolgsfall" (wenn der Versuch nicht strafbar ist), dran. Das wäre nicht das erste Urteil dieser Art.

    Damit ist das Internet mMn kaputt, denn ich kann jetzt keine Seite mehr aufrufen, ohne Angst haben zu müssen, mich damit bereits strafbar zu machen.

    Meines Erachtens unbegründet, auch wenn man nie vor Irrtümern oder schwachmatischen Ermittlern, Staatsanwälten und Richtern sicher ist.

    Was sagt Ihr dazu?

    Nix weiter, was soll man auch sonst zu etwas sagen, das man nicht kennt.

  6. Hi there,

    Damit ist das Internet mMn kaputt, denn ich kann jetzt keine Seite mehr aufrufen, ohne Angst haben zu müssen, mich damit bereits strafbar zu machen. Ich weiß ja erst hinterher, wenn ich die Seiter gesehen habe, was die Seite enthält oder worauf sie umleitet.

    Was sagt Ihr dazu?

    Soweit ich das bei Heise gelesen habe wurde sehr wohl auf die Intention des Betrachters Rücksicht genommen. Was natürlich sofort wieder ein anderes Problem aufwirft, aber sei's drum,  das eigentliche Problem liegt darin, daß Juristen mit dem Internet immer wieder mit Sachverhalten konfrontiert werden, die sie geistig einfach überfordern...

    1. Hello,

      Soweit ich das bei Heise gelesen habe wurde sehr wohl auf die Intention des Betrachters Rücksicht genommen. Was natürlich sofort wieder ein anderes Problem aufwirft, aber sei's drum,  das eigentliche Problem liegt darin, daß Juristen mit dem Internet immer wieder mit Sachverhalten konfrontiert werden, die sie geistig einfach überfordern...

      Ob die Juristen wirklich gesitig überfordert sind? Waren die damals bei der Euthanasie auch geistig überfordert? Ich habe den Eindruck gewonnen, dass sie nur zu gut bezahlt worden sein könnten.

      Es wird immer deutlicher, dass das Internet demontiert werden soll. Warum?

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

      --
       ☻_
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      http://bergpost.annerschbarrich.de
      1. Grüße,

        Es wird immer deutlicher, dass das Internet demontiert werden soll. Warum?

        weil die damit kein Geld machen können, und alles was die nicht reicher macht ist bööööööse!

        Zudem:

        Die ganze Welt dreht sich um die Gesetze und solche die jene zum eigenen Wohl entwerfen (lassen)
        Da wir alle gefühlsmäßig "im Arsch" sind, ist die Welt wohl ein Arsch,
        das Zentrum ist somit ein Arschloch, was die Frage nach der Klassifizierung der o.g. Achse wohl beantwortet.

        MFG
        bleicher

        --
        __________________________-

        FirefoxMyth
  7. Hi,

    wollte mein Halbwissen auch mal verbreiten :D.
    Hab das gestern abend im Teletext diversen Fernsehsendern gesehen und war schockiert. Das man gegen Kinderpornos und sowas etwas unternehmen muss ist keine Frage, aber ich denke das Thema allgemein wird zu populistisch. Will hier aber nicht vom Thema ablenken.
    bei den Teletexten stand sinngemäß etwas davon das nur das Kinderporno angucken strafbar ist. Wenn das stimmt hab ich jetzt auch Angst zu surfen. Ist ja fast so als ob ich einen Banküberfall sehe und dann 10 Jahre Gefängniss bekomme weil ich nicht weggeguckt hab.
    Was ist den dann mit den Beamten die nach strafbaren pornografischen Handlungen (cool ausgedrück gell :D) suchen müssen. Die sehen das Zeug ja auch zwangsläufig.

    Ansonsten finde ich auch das "normale" Richter mit Sachen wie "IP-Adresse" oder "Datenspeicherung" überfordert sind. Für solche Fälle sollte es ein IT-Gericht geben oder sowas. Richter die mehr über computer wissen als das Sie einen "Power" Knopf haben.

    hmpf
    T-Rex

    1. Was ist den dann mit den Beamten die nach strafbaren pornografischen Handlungen (cool ausgedrück gell :D) suchen müssen. Die sehen das Zeug ja auch zwangsläufig.

      Die haben vor der Aufnahme der Tätigkeit im Idealfall einen Blick in den Paragraphen geworfen und wissen, daß sie nichts zu befürchten haben.

      Ansonsten finde ich auch das "normale" Richter mit Sachen wie "IP-Adresse" oder "Datenspeicherung" überfordert sind.

      Das dürfen sie ruhig, mindestens wenn es so ist, ist es an den Anwälten oder Sachverständigen die Dinge darzulegen.

  8. Moin,

    Tagesschau Remix

    Auch wenn mich Bio dafür hassen wird...

    gruesse aus'm ruhrpott
      jens mueller

    --
    As long as a single mind remembers, as long as a single heart
    beats with passion, how can a dream die?
    \//_ Live long and prosper
    sh:( fo:) ch:| rl:° br:^ n4:| ie:% mo:| va:} de:> zu:) fl:( ss:) ls:> js:|
    1. Tach,

      Tagesschau Remix

      sehr fein :D

      Auch wenn mich Bio dafür hassen wird...

      Gibt's den überhaupt noch? Ist der mit seinem Bahnhof nicht mittlerweile im Ruhestand? ;)

      Schönen Sonntag noch!

      O'Brien