fastix®: Bewertung der Behauptung einer Gemeinnützigkeit durch LG Krefeld

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Moin!

Ein fragwürdiger "Verbraucherschutz Internet Verein" bewarb sich selbst als staatlich anerkannt gemeinnützig und unter dieser Maßgabe auch um Spenden - sogar nachdem ihm diese Anerkennung mangels Uneigenützigkeit [sic!] entzogen wurde.

Als die fälligen Berichte im Internet auftauchten ließ der Vorsitzende des  "Verbraucherschutz Internet Verein" (eigentlich eine GbR) abmahnen und klagte.

Einer der Betroffenen (ich) war weit davon entfernt, klein beizugeben.

LG Krefeld 5 O 144/09: Behauptung nicht bestehender Gemeinnützigkeit lässt Betrugsvorwurf zu.
Sehr schöne Vorentscheidung des OLG Düsseldorf

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix