Moin!
Grüße,
soweit ich das verstanden habe, wolltest du prozesskostenhilfe und dies wurde abgelehnt, weil erfolgsaussichten gering sind O_o?
Ich habe im PKH-Verfahren zunächst nicht alles auf den Tisch gepackt, vor dem OLG nachgelegt - mir so die Vorentscheidung der übergeordneten Instanz geholt und ergo gleich eine mögliche Berufung ad absurdung geführt. Dann also PKH bekommen und vor dem Landgericht blank gezogen. Die Anwältin von der ich mich auf formellen Gründen dann vertreten lassen musste war über den vorbestimmten Verfahrensverlauf entzückt. Nicht wirklich viel Arbeit aber zwei Sitzungsgebühren und mindestens einen der beiden schlanken(!) Schriftsätze konnte sie quasi beim OLG abschreiben. Für den zweiten gab es von mir dann nochmals richtig gute Munition.
Bei 6000 Euro Streitwert war das für die Anwältin ein gutes Geschäft - jetzt kann man sogar sagen es war Gewinnabschöpfung... oder wird es. Der jetzt folgende Kostenstreit wird sicher amüsant.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix