fastix®: Bewertung der Behauptung einer Gemeinnützigkeit durch LG Krefeld

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Moin!

Man ist also nicht mehr gemeinnützig, sondern verbrauchernützig, aber immerhin ehrenamtlich, was wahrscheinlich schwerer gerichtlich widerlegbar ist.

Auch die Ehrenamtlichkeit (a.k.a. Uneigennützigkeit) ist im Prozess bereits widerlegt worden. Durch den rechtskräftigen Bescheid des Finanzamtes mit dem dem Laden die kurz zugestandene Gemeinnützigkeit gleich wieder entzogen wurde: Der Verein dient kommerziellen Interessen. Nix mit "Ehrenamt".

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix