LX: Urheberrecht ;-)

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Zu kurz, um die notwendige Schöpfungshöhe eines Urheberrechtsschutzes zu erreichen. Auch ist die Nennung des Internet Explorers als Kritik markenrechtlich nicht zu beanstanden.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.