Felix Riesterer: BVG erklärt Vorratsdatenspeicherung für Vefassungswidrig

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Lieber Jens,

Es *darf* weiterhin fröhlich gelogged werden,

wie kommst du darauf? Die Provider dürfen nur Daten speichern, die zur Rechnungsstellung notwendig sind.

und wer garantiert mir, dass sie auch nur das tun? Wo steht geschrieben, dass sie die Verbindungsdaten nicht (mehr) speichern dürfen?

Liebe Grüße,

Felix Riesterer.

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