Hello,
Eine "Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung" ist eine Anzeige wegen Betrugsverdachts. Anders wird die strafrechtlich gar nicht entgegen genommen. Sonst wäre es nämlich nur Zivilrecht.
Du müßtest nur mal den § 263 StGB lesen um zu der Erkenntnis zu kommen, daß eine Urheberrechtsverletzung nur schwer vorstellbar Betrug sein kann.
Ich habe ihm zwar selber leider auch einigen Kummer zu verdanken, aber wenn GvG noch leben würde, könnte er Dir das genau auseinandersetzen, wie wiederholte Urheberrechtsverletzung regelmäßig zu erfolgreichen Anzeigen wegen Betruges geführt haben. Vielleicht googelst Du mal selber?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg