Texter mit x: Angabe des Urheberrechts

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Und weil man ja eigentlich einen Link auf eine Webseite setzen sollte, schau nach, ob er eine hat.

Wobei das Gutwill ist, es besteht kein Anspruch auf einen Link, wenn er nicht vereinbart ist.

PS, für den Fall, daß mit dem Zirkuszelt ein urheberechtlich geschütztes Werk fotografiert wurde:
Falls jemand auf die Idee kommen sollte über Panoramafreiheit nachzudenken, die kommt nicht in Frage, weil* es sich bei einem Zirkuszelt nicht um ein dauerhaft aufgestellte Kunstwerk handelt.

* bzw. "wenn", es soll auch dauerhaft aufgestellte Zelte geben