dedlfix: Freelancer - Schüler - Kindergeld - etc.

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Hi!

Kleinunternehmerregelung gemäß §19 Umsatzsteuergesetz: Preise sind nur Netto, Du weist keine Mehrwertsteuer aus. Oder hast Du vor, schon im ersten Jahr mehr als 50000 zu »machen«?

Die Kleinunternehmerreglung zu beantragen ist kein Muss bei geringen Umsätzen. Zudem liegt die Umsatzgrenze im ersten Jahr bei 17.000 Euro und erst im zweiten Jahr sind es 50.000. Es bringt nur in bestimmten Fällen Vorteile gegenüber der Konkurrenz (z.B. bei Kunden, die keine USt abziehen können). Es kann sich im Gegenteil sogar positiv auf das Ergebnis auswirken, auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten. Beispielrechnungen dazu gibt es auf Seiten, die sich mit diesem Thema beschäftigen (Suchstichwörter: freelancer, elancer).

Wenn ich unter dem Steuerfreibetrag bleibe habe ich ja mit Steuern keine Scherereien?
Frag einen Steuerberater. Einnahmen musst Du auf jeden Fall versteuern. Was dann nach Abzug der Kosten und Werbungskosten als »zu versteuernden Einkommen« tatsächlich übrigbleibt, wirst Du dann sehen.

Genau, unter dem Steuerfreibetrag zu bleiben heißt nicht, dass man es nicht mit dem Finanzamt zu tun hat. Der Papierkram bleibt, man zahlt nur keine Steuern.

Lo!