Jean-Max: Freelancer - Schüler - Kindergeld - etc.

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Bounjoun dedlfix,

Die Kleinunternehmerreglung zu beantragen ist kein Muss bei geringen Umsätzen.

Genau. Der Gang zu einem Berater ist auf jeden Fall empfehlenswert.

Zudem liegt die Umsatzgrenze im ersten Jahr bei 17.000 Euro und erst im zweiten Jahr sind es 50.000.

Deswegen hatte ich den Artikel verlinkt.

Genau, unter dem Steuerfreibetrag zu bleiben heißt nicht, dass man es nicht mit dem Finanzamt zu tun hat. Der Papierkram bleibt, man zahlt nur keine Steuern.

Diese Leute sind zwar nervig, aber die (zumindest meine) Erfahrung zeigt, dass man mit ihnen reden kann. Was in deren Möglichkeit liegt, einem zu helfen, machen die in der Regel auch.

Derzeit schiebe ich einen Verlustvortrag vor mich hin, so dürfte ich nächstes Jahr auch keine (Einkommen-)Steuern zahlen ;)

Adiou.

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Ich bin eigentlich ganz anders, aber ich komme so selten dazu. - Ödön von Horwáth