Karl: Was ist rechtlich bei Alkoholverkauf im Internet zu beachten?

Hallo,

verkaufe Wein in meinem Webshop. Hätte da eine rechtliche Frage. Wein ist ja erst ab 16 zulässig, was muss ich denn alles prüfen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

Ist z.B. eine FSK-Prüfung auf der Webseite notwendig?

Muss beim Ausliefern der Ware per Ausweiskontrolle geprüft werden ob der Empfänger schon 18 ist?

Gibt es irgendwas bestimmtes zu beachten?

  1. Hello,

    verkaufe Wein in meinem Webshop. Hätte da eine rechtliche Frage. Wein ist ja erst ab 16 zulässig, was muss ich denn alles prüfen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

    Ist z.B. eine FSK-Prüfung auf der Webseite notwendig?

    Mal etwas spitzfindig darüber nachgedacht: Ab welchem Alter ist denn ein Vertragsschluss möglich?
    Muss hier nicht sowieso für einen rechtsgültigen Vertragsschluss Volljährigkeit vorliegen?

    Dann würde ich mir (für das Erstgeschäft) eine Kopie des Personalausweises faxen lassen und die Überweisung von einem Konto mit gleichnamigem Kontoinhaber verlangen...

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

    --
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    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
    1. Hi,

      verkaufe Wein in meinem Webshop. Hätte da eine rechtliche Frage. Wein ist ja erst ab 16 zulässig, was muss ich denn alles prüfen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

      Ist z.B. eine FSK-Prüfung auf der Webseite notwendig?

      Mal etwas spitzfindig darüber nachgedacht: Ab welchem Alter ist denn ein Vertragsschluss möglich?

      Auch in einem Alter, in dem Alkohol nicht erworben werden darf.

      Muss hier nicht sowieso für einen rechtsgültigen Vertragsschluss Volljährigkeit vorliegen?

      Nein - Jugendliche sind im Taschengeldrahmen durchaus zum Vertragsabschluß in der Lage.

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      O o ostern ...
      Fachfragen per Mail sind frech, werden ignoriert. Das Forum existiert.
      1. Hello,

        Mal etwas spitzfindig darüber nachgedacht: Ab welchem Alter ist denn ein Vertragsschluss möglich?

        Auch in einem Alter, in dem Alkohol nicht erworben werden darf.

        Muss hier nicht sowieso für einen rechtsgültigen Vertragsschluss Volljährigkeit vorliegen?

        Nein - Jugendliche sind im Taschengeldrahmen durchaus zum Vertragsabschluß in der Lage.

        Und in welcher Höhe liegt dieser Rahmen?
        Ich denke, es wird sich ja keiner eine Flasche Bier im Internet bestellen, um sie sich dann für 6,80Euronen zuschicken zu lassen.

        Da gehe ich doch eher von 50Euronen für eine Flasche Edelfusel (oder mehrere billigere) aus, der dann mit 6,80 Aufschlag per GLS kommt... Das Zeug wiegt schließlich auch 'was.

        Ist das noch Taschengeldhöhe?

        Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

        Tom vom Berg

        --
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        1. Tach,

          Ist das noch Taschengeldhöhe?

          ja: "In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind.".

          mfg
          Woodfighter

          1. Hello Jens,

            Ist das noch Taschengeldhöhe?

            ja: "In Deutschland gilt nach dieser Vorschrift ein Vertrag, den ein Minderjähriger, der das 7. Lebensjahr vollendet hat, abschließt, auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an als wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten (z. B. einer Tante, die dem Minderjährigen mit Zustimmung der Eltern ein Geldgeschenk macht) überlassen worden sind.".

            Und woher weiß ich, dass die finanziellen Mittel mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung bereitgestellt wurden?

            Ich finde das wirklich sehr interessant, auch wenn es nicht um Alkohol geht. Ich habe da einen Shop mit Musikelektronik und CD's zu überprüfen - eigentlich nur programmtechnisch. Aber dürften da diese Fragen auch von Interesse sein?

            Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

            Tom vom Berg

            --
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            1. Tach,

              Und woher weiß ich, dass die finanziellen Mittel mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung bereitgestellt wurden?

              nachfragen und bei größeren Summen auf eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretern bestehen.

              mfg
              Woodfighter

              1. Und woher weiß ich, dass die finanziellen Mittel mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung bereitgestellt wurden?

                nachfragen und bei größeren Summen auf eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretern bestehen.

                Genau so, im Grunde kann man es nie wissen. Aber woher weißt Du, ob es sich um einen Erwachsenen oder einen Jugendlichen handelt? Ich hatte mal den Fall, daß ein Jugendlicher das ebay-Konto vom Vater benutzt hat (und er hätte selber einen mit falschen Daten anlegen können). Da es um ein straßenzugelassenes Kfz ging, könnte das nicht unter den Taschengeldparagraphen fallen (wegen Versicherung und Steuer). Die Erlaubnis der Eltern, die ich dann verlangt hatte, hätte aber auch gefälscht sein können. Im Endeffekt gibt es keine Sicherheit, außer man wickelt das Geschäft persönlich ab (eventuell durch einen Vertreter). Solange es nur um Geschäftsfähigkeit geht, ist das ein Risiko, daß man eingehen darf, bei Alkohol u.ä. sieht es anders aus.

  2. Hi,

    verkaufe Wein in meinem Webshop. Hätte da eine rechtliche Frage. Wein ist ja erst ab 16 zulässig, was muss ich denn alles prüfen um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein?

    http://www.it-recht-kanzlei.de/Wie_verkauft_man_rechtssicher_Alkohol_im_Internet.html

    Ist z.B. eine FSK-Prüfung auf der Webseite notwendig?

    Was hat die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft mit Alkoholverkauf zu tun?

    Gibt es irgendwas bestimmtes zu beachten?

    Unter anderem das Jugendschutzgesetz.

    cu,
    Andreas

    --
    Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
    O o ostern ...
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