Und woher weiß ich, dass die finanziellen Mittel mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur freien Verfügung bereitgestellt wurden?
nachfragen und bei größeren Summen auf eine Zustimmung der gesetzlichen Vertretern bestehen.
Genau so, im Grunde kann man es nie wissen. Aber woher weißt Du, ob es sich um einen Erwachsenen oder einen Jugendlichen handelt? Ich hatte mal den Fall, daß ein Jugendlicher das ebay-Konto vom Vater benutzt hat (und er hätte selber einen mit falschen Daten anlegen können). Da es um ein straßenzugelassenes Kfz ging, könnte das nicht unter den Taschengeldparagraphen fallen (wegen Versicherung und Steuer). Die Erlaubnis der Eltern, die ich dann verlangt hatte, hätte aber auch gefälscht sein können. Im Endeffekt gibt es keine Sicherheit, außer man wickelt das Geschäft persönlich ab (eventuell durch einen Vertreter). Solange es nur um Geschäftsfähigkeit geht, ist das ein Risiko, daß man eingehen darf, bei Alkohol u.ä. sieht es anders aus.