Hallo,
Nein, mein Wohnsitz bleibt in Deutschland. Die Steuern laufen auch ueber D. Anfaenglich werden meine Kunden auch hauptsaechlich aus D sein (also auch mit Firmensitz in D).
Aber mein zukuenftiges und langfristiges Hauptaugenmerk bezieht sich auf Asien. Aber bis dahin ist es noch eine lange Zeit.
»»
Wenn das asiatische Steuerrecht mit dem hierzulande vergleichbar ist könntest du da Probleme bekommen.
Hier wirst du voll steuerpflichtig, wenn du einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt (>180 Tage pro Jahr oder so) in Inland hast. Wenn das in deinem asiatischen Zielland auch so ist wärst du dort also voll steuerpflichtig und in Deutschland dann eben entweder auch oder nur beschränkt. Aber um das genau sagen zu können muss man sich das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen anschauen und so.
Falls ich deine Frage richtig verstanden habe: Fuer Geschaeftsabwicklungen im Ausland benoetigt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UstID). Ueber die laesst sich dann in etwa wie gewohnt abrechnen.
»»
Das ist die Umsatzsteuer - ich bin hauptsächlich mal von der Einkommensteuer ausgegangen.
Mit "geht das überhaupt" wollte ich wissen, ob du diese Förderung überhaupt erhalten kannst, wenn du dann damit ins Ausland gehst. Ich möchte das nicht verurteilen, weil ich natürlich deine Situation nicht kenne und dir nichts böses unterstellen will. Aber ich kann mir vorstellen, dass der Staat da etwas dagegen hat oder zumindest Hürden aufstellt, weil man damit bestimmt auch Unfug betreiben könnte...
Grr.. die Paragraphen ;-)
Ach, ich liebe diese Dinger :P
Vollkommen richtig. Aber ein paar Eindruecke zu sammeln schadet sicherlich auch nicht.
»»
Genau - das ist meiner Meinung auch gut so. Man muss eben immer nur im Hinterkopf behalten, wie viel die verschiedenen Meinungen von Forumteilnehmern juristisch "wert sind".
Gruß
Alex