hotti: Ankündigung von Malerarbeiten im Wohnbereich

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hi,

sorry 4 OT, es ist ein bischen ein Grenzfall, "Wohnbereich" ist die Terasse vor meiner Stube und Schlafzimmerfenster. Mein Vermieter möchte da die Fassade streichen lassen von einem "Bekannten", mit diesem "Bekannten" hab ich schon gesprochen, genauer gesagt, ich hab ihn zu einem Kaffee eingeladen und wir sind uns darin einig, dass dazu ein Gerüst aufgebaut werden muss.

Mit meinem Vermieter habe ich auch gesprochen und ihn höflich darauf hingewiesen, dass er solche Arbeiten, die eine vorübergehende Beeinträchtigung der Wohnqualität darstellen, bitte rechtzeitig mit mir absprechen möchte und da auch gleich als frühesten Termin den 1. Oktober vorgeschlagen.

Die Frage ist: Welche Frist ist denn da von Rechts wegen anzusetzen?

Falls jemand son Fall schon hatte, bitte mal um Hinweise, dankbar bin ich auch für Links,

viele Grüße,
Horst Haselhuhn