Integrierung des Impressums in die Seite Kontakt / Anfahrt?
Sven
- recht
0 Jeremy0 hotti0 Der Martin0 Texter mit x0 Sven
Hallo ihr,
über dieses Thema wurde schon soviel diskutiert, und ich denke die Antwort zu kennen. Ich möchte dennoch nachfragen:
Spricht rechtlich etwas dagegen, die Angaben des Impressums (Ust-Identnummer, Handelsgericht, ...) in die Seite Kontakt/Anfahrt zu integrieren, und dafür das Impressum zu streichen?
Meiner Ansicht nach gibt es keinen Grund, die Seite "Impressum" zu nennen. Sie muss nur erkennbar und jederzeit zugänglich sein, was bei meiner "Kontakt/Anfahrt"-Seite der Fall wäre.
Was meint ihr?
Gruß
Sven
Hallo!
Was meint ihr?
Im Teledienstegesetz steht nirgends das Wort "Impressum". Deshalb ist dieses Wort auch nicht "vorgeschrieben". Das Wort Impressum ist neben anderen wie "Kontakt" oder "Anbieter" oder Ähnlichen nur das Gebräuchlichste.
Liebe Grüße aus Norddeutschland.
h1,
Was meint ihr?
Klaro, dasselbe. Mach diese Seite leicht auffindbar/zugänglich, schön übersichtlich und alles wird gut.
Hotti
Hallo,
Spricht rechtlich etwas dagegen, die Angaben des Impressums (Ust-Identnummer, Handelsgericht, ...) in die Seite Kontakt/Anfahrt zu integrieren, und dafür das Impressum zu streichen?
wie Jeremy schon richtig bemerkt hat, spricht das TMG nicht von einem Impressum (auch wenn es oft so genannt wird), sondern von "Information", die "unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein soll (TMG §5).
Meiner Ansicht nach gibt es keinen Grund, die Seite "Impressum" zu nennen. Sie muss nur erkennbar und jederzeit zugänglich sein, was bei meiner "Kontakt/Anfahrt"-Seite der Fall wäre.
Ist auch meine Ansicht. Informationen über den Anbieter würde ich beispielsweise unter den Stichworten "Impressum", "Kontakt" oder "Über uns" suchen.
Ciao,
Martin
Was meint ihr?
Aus der Rechtsprechung könnte man ein gewisses Risiko ableiten, daß "Kontakt/Anfahrt" durch das "/Anfahrt" nicht eindeutig genug ist, es den Eindruck erwecken könnte, daß es noch ein anderes "Kontakt", "Impressum" o.ä. geben könnte. Zwei mögliche Links hinter denen die Anbieterkennzeichnung zu finden sein könnte, werden in der Rechtsprechung zumindest potentiell als nicht "leicht erkennbar" (was Der Martin nicht mit zitiert hat) oder nicht "unmittelbar erreichbar" (weil man dem falschen Link folgen könnte) angesehen. Auch wenn ich zu deinem Fall keinen solchen Fall kenne, ich kann mir vorstellen, daß ähnlich entschieden werden könnte, wenn man nach einem zweiten Link sucht, weil der erste Link den oben genanten Eindruck erweckt.
Ich sehe kein Problem darin das "/Anfahrt" im Link wegzulassen oder, wenn es notwendig erscheint, einen extra Link "Anfahrt" zu machen.
Wunderbar, vielen Dank für die Einschätzungen (auch an die anderen).
Ich sehe kein Problem darin das "/Anfahrt" im Link wegzulassen oder, wenn es notwendig erscheint, einen extra Link "Anfahrt" zu machen.
Nein, das werde ich jetzt auch so machen, Danke.
Gruß