Texter mit x: Radio- und Fernsehmoderatoren: Immer für einen Lacher gut!

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Dein "Werk" hat gerade angefangen, da bekommt die Redaktion eine Meldung rein, daß gefährliche Teile auf der Fahrbahn einer Autobahn liegen. Sollen jetzt alle Fahrzeuge ~4 Minuten ungewarnt in de Teile reinbrettern? Oder ein Brand mit Explosionsgefahr für ein ganzens Wohnviertel (siehe Enschede 2000). Oder ...

Wann findet so was schon jemals statt, welcher Sender bringt in so einem Fall sofort eine Sondermeldung und wieviele Zuschauer sind Betroffene bzw. wieviele Betroffene sind Zuschauer dieses Senders in dem Moment?

PS.:Die mit letzte und lange einzige (und dazu völlig übertriebene) Unterbrechung an die ich mich erinnere, war bei der Wahl des Bundespräsidenten und in die Sendezeit kann man mein Werk dann eben nicht legen.

PPS.: Im Radio habe ich schon solche Meldungen wegen Dingen auf der Fahrbahn gehört (aber außer der Reihe? oder doch in den Verkehrsmeldungen?) und ich habe schon Dinge auf der Fahrbahn liegen sehen aber nie gab es einen Zusammenhang zwischen beidem.

Und wenn was richtig Großes passiert, das reguläre Programm eingestellt wird und bis auf weiteres nur noch Sondermeldungen kommen oder nix mehr außer einem Laufband mit Text, dann fällt das unter "außerordentliche Einstellung des Sendebetriebs". Da könnte man aber noch ein "regulären" vor Sendebetrieb einbauen, damit es eindeutig ist.

Entnervungs-, Verbesserungs- oder Ergänzungsvorschläge?

Wenn ich mir die Gesamtheit deiner "Forderungen" anschaue, wird wohl jeder potentielle Abnehmer auf Wiedergabe deines Werkes verzichten. Wobei ich Teile durchaus zu schätzen weiß.

Von der Unterbrechung von Werbung (bei entsprechend langen Werken, wobei ich bei meinen von maximal 15 Minuten Länge ausgehe, fällt also flach) abgesehen, wobei das bei den öffentlich rechtlichen Sendern ja auch geht, sollten diese Klauseln eigentlich nicht nötig sein. Ich empfinde es schon als Zuschauer als eine Unverschämtheit, wenn auf einmal im unteren Bildviertel irgendwelche Figuren durchs Bild laufen und irgendwelche Quietschtöne erklingen. Mir sind Fälle aus dem Europäischen Ausland bekannt, wo wegen sowas und sogar wegen normalen Werbeunterbrechungen wegen "Bearbeitung des Werkes" geklagt und gewonnen wurde (Entstellung des Werkes ist auch gut denkbar). Ich will aber nicht klagen sondern mein Werk schützen, also kommt es gleich in den Vertrag oder es gibt keinen.