Ich war nicht dabei, werde mir also kein Urteil erlauben, ob deine Einschätzung
der Sachlage oder die des Richters (oder gar die des Gegners) die Lage am besten
beschreibt ... im Rechtlichen wie im Praktischen.
Ich hatte nicht den Eindruck als ob sich irgendwer mit der Sachlage beschäftigen wollte, nicht mal damit ob es überhaupt Aussage gegen Aussage steht. Vielmehr hatte ich den Eindruck als ob durch fadenscheinige bis unhaltbare Behauptungen vermieden werden sollte überhaupt eine verhandelbare Sachlage existieren zu lassen. So soll es einem Gutachter praktisch unmöglich sein auch nur ansatzweise gerichtsverwertbar einzuschätzen, ob ein ca. 3 mm starkes U-Profil aus Stahl von 10 cm Höhe und Breite bei einer Hebellänge von 10 bis 15 cm und mit halber Schrittgeschwindigkeit zwischen zwei Fahrzeugen mit einer Masse von 1,5 bis 2 t um ca. 45° abgewinkelt werden könnte. Jemand der auch nur halbwegs Ahnung hat, weiß, daß man so mit einer Anhängerkupplung kaum mehr als eine Delle in ein dünnes Leichtmetall-Nummernschild drückt. Da ist kein Raum für die Aussage, die Einschätzung wäre für einen Gutachter praktisch unmöglich.
Ein weiteres Beispiel, etwas was nebenbei geäußert wurde und mit der Zivilsache nichts zu tun hat, sinngemäß:
Es ist kein Betrug, wenn jemand, der mit dem Auto fahrend in einen Unfall verwickelt war, behauptet gestanden zu haben um keinen Schadenersatz zahlen zu müssen, sondern statt dessen den vollen Schaden vom Unfallgegner fordert, denn dann müßte ihm nachweißen den Unfall vorsätzlich verursacht zu haben (gemeint war, ... wovon nicht auszugehen ist). Meine Erwiderung, daß es nicht um (vorsätzliche) Sachbeschädigung, sondern die Behauptung falscher Tatsachen mit dem Ziel eines finanziellen Vorteils geht und der Vorsatz für den Unfall dafür nicht notwendig ist, wurde als "akademisch" ins Lächerliche gezogen.
Das hat noch überhaupt nichts damit zu tun, ob ein Sachverhalt richtig eingeschätzt wird, da fehlt es schon an den, wie ich vermute, Erst-Semester-Regeln mit denen an einen Sachverhalt heranzugehen ist.
Wie schon zuvor gilt: nicht vom Kleinen auf das Große schließen.
Das Problem dieses Threadsteils ist nicht der Unterschied zwischen Theorie
und Praxis. Das Problem ist die Verallgemeinerung ...
Das ist mir vollkommen bewußt. Nur scheine ich Verallgemeinerungen zu sehen wo Du sie nicht siehst und umgekehrt.