Beim zweiten Fall haben "wir" zu 2/3 gewonnen. Ich kann zwischen dem Ergebnis und der Einschätzung was für ein Schwachsinn da gelaufen ist trennen.
Lass mich raten: Äußerungsrecht? (Die Richter vermeiden neuerdings bei Blogs und Foren den Begriff "Presserecht".)
Nein, im Grunde gar kein Recht, da der Richter den Beteiligten einen Vergleich eingeredet hat und für die 1/3 zu 2/3 gab es keine Begründung. siehe die Antwort an schwarze Piste
PS.: Der Richter hat auch noch die Rücknahme einer Strafanzeige, _nicht_ eines _Strafantrags_ der auch gar nicht gestellt war, in den Vergleich aufgenommen, als ob das überhaupt ginge. *kopfschüttel*