Hello,
bei einem kleineren Webhoster wird mir leider die Rechnung i.H.v. 30€ nicht elektronisch signiert oder per Post zugestellt.
Damit bleibe ich bei Betriebsprüfung jedesmal auf der USt. sitzen, die vom Finanzamt nicht rückerstattet wird.
Zusenden möchte der Hoster nur, wenn zusätzliche Bearbeitungsgebühr übernommen wird. Ist er nicht verpflichtet, (zumindest auf Verlangen des Kunden) "dokumentenechte" Rechnungen zuzusenden?! - ohne Zusatzkosten...
Auch Änderungen der Anschrift kosten dort 25€ und Kündigung wird nur per Einschreiben auf eigene Kosten akzeptiert.
Im Prinzip herrscht zwischen Kaufleuten oder Kann-Kaufleuten Vertragsfreiheit. Das Ausstellen _zusätzlicher_ Rechnungen kann also verienbart und damit berechnet werden. Das dürfen sogar Kaufleute gegenüber Endverbrauchern.
Zur Ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung gehört es aber, dass wenigstens einmal die zu zahlenden Summen genau aufgelistet werden. Das kann ausschließlich im Vertrag stattfinden. Da es sich hier vermutlich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, ähnlich einer Miete bei Immobilien, ist keine zusätzliche Rechnungsstellung erforderlich. Verzug tritt bereits bei Nichteinhalten der vertraglich vereinbarten Summen und Fristen ein.
Solange sich die Rahmenbedingungen nicht ändern, also z.B. die im Vertrag zugrunde gelegte Steuer gleich bleibt, muss auch kein neuer schriftlicher Nachweis erfolgen.
Der Vertrag und die Zahlungsnachweise reichen bei einer Dauerschuld vollkommen zur Glaubhaftmachung in einer odentlichen Buchführung. Sollte Dein Finanzamt hier spinnen, nimm Dir einen in Steuerrecht bewanderten Rechtsanwalt, und gehe dagegen an.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg