Alex: Kosten für Porto bei Originalrechnung

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Hallo,

Der Vertrag und die Zahlungsnachweise reichen bei einer Dauerschuld vollkommen zur Glaubhaftmachung in einer odentlichen Buchführung. Sollte Dein Finanzamt hier spinnen, nimm Dir einen in Steuerrecht bewanderten Rechtsanwalt, und gehe dagegen an.

Betreffend der Buchführung habe ich das auch schon gehört. Aber bezüglich der Rückzahlung gezahlter Umsatzsteuer habe ich bis jetzt immer nur gehört/gelesen, dass man da eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des UStG braucht und sonst eben die Vorsteuer nicht wiederbekommen. Und genau darum ging es ja.

Siehst du das anders? Wenn ja, wieso?