Hi,
Wichtig ist ein eindeutiger Beleg, in dem die Steuer ausgewiesen wird. Das kann auch der Vertrag sein.
Der Vertrag muss die Pflichtangaben für Rechnungen lt. UStGes §14 enthalten.
Seit dem 01.01.2004 müssen folgende Angaben vorhanden sein:* vollständige Namen und die Anschriften des ausstellenden
Unternehmens/Unternehmers und des Leistungsempfängers,
* die Steuernummer des ausstellenden Unternehmens oder die
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
* das Ausstellungsdatum, bei Dauerschuldverienbarungen die Dauer der Gültigkeit,
der Zahlungsrhythmus und das Datum der ersten Fälligkeit
* eine fortlaufende Rechnungsnummer, sofern kein Dauerschuldverhältnis vorliegt
* Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände
oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung),
* Liefer- oder Leistungszeitpunkt oder im Falle des § 14 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz
der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder des Teilentgelts, wenn er vom
Rechnungsdatum abweicht und feststeht,
* nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelte (vgl. § 10 UStG)
sowie im voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts, sofern sie nicht im Entgelt
bereits berücksichtigt sind,
* den anzuwendenden Steuersatz und den Ausweis des Steuerbetrages oder im Fall
der Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, daß für eine Lieferung oder sonstige
Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Ja, aber das muss halt auch vorhanden sein - und die richtige Form muss eingehalten werden. Also entweder auf Papier oder wenn elektronisch dann ordentlich signiert.
Gruß
Alex