was tun, wenn man im Webshop Dinge für Ü18 verkaufen möchte
Henry
- sonstiges
Guten Abend,
ich möchte Wein (abzugeben ab 16) und auch Weinbrand (abzugeben ab 18) in meinem Webshop verkaufen. Will natürlich nicht Gefahr laufen, Probleme mit dem Gesetzgeber zu bekommen und möchte deshalb alles notwendige tun, damit nur Leute mit dem entsprechenden Alter bei mir kaufen können. Dazu ein paar Fragen, wäre super wenn ihr mir helfen könntet:
1.)
Muss ich direkt in den Shop eine Alterverifikation bauen oder ist das nicht gesetzlich gefordert.
2.)
Muss ich irgendwie veranlassen, dass der Postbote oder der der den Kram ausliefert vor Ort ne Ausweiskontrolle macht oder brauch ich das nicht?
3.)
Da ich ja Wein (ab 16) und Weinbrand (ab 18) verkaufe, habe ich die Frage ob ich hier zwei Alterverfikationen einbauen muss, weil ein 17 jähriger ja serwohl Wein aber eben kein Weinbrand kaufen darf.
4.)
Muss ich in ins Impressum bzw. in die AGB's irgendwas bestimmtes packen, wenn ich Wein verkaufe.
5.)
Wie kann ich mir sicher sein, dass ich an alles gedacht habe, nicht das ich obwohl ich veruscht habe an alles zu denken trotzdem Ärger mit dem Gesetz bekomme?
6.)
Hab ich zu den Dingen oben vielleicht noch irgendwas vergessen, woran ich unbedingt denken sollte?
Hi,
5.)
Wie kann ich mir sicher sein, dass ich an alles gedacht habe, nicht das ich obwohl ich veruscht habe an alles zu denken trotzdem Ärger mit dem Gesetz bekomme?
Konsultiere einen auf solche Fragestellungen spezialisierten Anwalt für eine Rechtsberatung.
6.)
Hab ich zu den Dingen oben vielleicht noch irgendwas vergessen, woran ich unbedingt denken sollte?
Ja. Siehe Antwort zu Punkt 5.
MfG ChrisB
Konsultiere einen auf solche Fragestellungen spezialisierten Anwalt für eine Rechtsberatung.
6.)
Hab ich zu den Dingen oben vielleicht noch irgendwas vergessen, woran ich unbedingt denken sollte?Ja. Siehe Antwort zu Punkt 5.
Ich hätte ja jetzt keine umfassende Antwort erwartet aber zumindest ein paar mehr Tipps, damit ich bevor ich zum Anwalt gehe zumindest schon etwas mehr Ahnung habe.
Hello,
Ich hätte ja jetzt keine umfassende Antwort erwartet aber zumindest ein paar mehr Tipps, damit ich bevor ich zum Anwalt gehe zumindest schon etwas mehr Ahnung habe.
Dann geh doch erstmal zu deiner zuständigen IHK. Als Betreiber eines Webshops bist Du schließlich gewerbepflichtig und somit dort auch Zwangsmitglied, jedenfalls mWn zur Zeit noch.
Ich habe mit den Fachleuten bei den IHKn immer gute Erfahrungen gemacht, wenn es um erste Tipps und Kontakte ging.
Und dann versuch mal, ein paar Links zu suchen und ihnen zu folgen. "Jugendschutz" wäre ein Stichwort.
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html
Alkohol im Internet anzubieten, kann doch eigentlich nicht gegen den Jugendschutz laufen, nur, ihn dann auch auszuliefern. In Läden können Jugendliche den Alkohol schließlich auch sehen und in ihrem Einkaufswagen packen. Nur mit rausnehmen dürfen sie ihn eben nicht.
Aber das ist selbstverständlich wieder nur meine Laienmeinung, die vielleicht den Einen oder Anderen zu einer konkreten Aussage veranlasst ;-P
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg