Guten Tag,
heut lag von einer hamburgischen Anwaltskanzlei eine Unterlassungserklaerung in meinem Briefkasten. Auf meiner privaten Homepage habe ich auf einer Subdomain sechs mp3s oeffentlich im Netz stehen gehabt. Da jedoch der Bekanntheitsgrad meiner Seite gegen null tendiert - und auch genau dies die Absicht meiner Seite ist, da ich lediglich ein login-basiertes Forum fuer meinen Freundeskreis anbiete, habe ich mir darueber keine Gedanken gemacht.
Nun wuerde ich gerne ein paar Meinungen von Leuten hier aus dem Forum dazu hoeren. Ich sehe schon ein, dass ich evtl. gegen geltende Rechte verstoszen habe, moechte aber nicht einfach lautlos den Betrag an die Kanzlei ueberweisen.
Ist es erlaubt die Unterlassungsverpflichtungserklaerung (evtl. an manchen Stellen geschwaerzt) hier zu posten?
Mit freundlichen Gruessen,
Anonymous