suit: Unterlassungsverpflichtungserklaerung (Sony, EMI, Warner, Univ.)

Beitrag lesen

Bei Unterlassungserklärungen gilt _immer_ und ausschließlich:

Niemals sofort unterschrieben aber SOFORT und ohne Umschweife zum Anwalt. Der sollte mit dir idealeriweise eine Lösung erarbeiten, die vermeidet, _diese_ Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Denn du kannst unmöglich sicherstellen, dass dir das was du in der Erklärung zusicherst nicht nochmal passiert. Der Anwalt wird dir vermutlich Vorschlagen eine "modifizierte Unterlassungserklärung" aufzusetzen - und zwar eine "ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung". Mit anderen Worten: damit sagst du aus "hoppla", aber gestehst deine Schuld nicht ein.

In vielen Fällen - besonders bei trivialen Urheberrechtsverletzungen - ist es so dass die Unterlassungserklärung absichtlich billig angesetzt ist und die Vertragsstrafe exorbitant. Sie sind so billig, dass deine eigenen Anwaltskosten teuere Sein werden als die eigentliche Unterlassungserklärung um es dir schmackhaft zu machen sie zu unterscheiben - aber das ist nicht ratsam. Somit ist das für den Aussteller dieser eine Art Glücksspiel wo er versucht denjenigen der die Unterlassungserklärung unterschreibt ordentlich eins reinzuwürgen.

Zusammenfassend: geh zum Anwalt und frag ihn (wenn er nicht selbst drauf kommt) nach einer "modifizierten Unterlassungserklärung" die du "ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung" abgibst.