Hello,
Nun wuerde ich gerne ein paar Meinungen von Leuten hier aus dem Forum dazu hoeren. Ich sehe schon ein, dass ich evtl. gegen geltende Rechte verstoszen habe, moechte aber nicht einfach lautlos den Betrag an die Kanzlei ueberweisen.
Sammel nicht zu lange. In diesen Fällen ist absolute Eile geboten, wenn es nicht noch teurer werden soll. Also entweder eine Unterlassungserklärung abgeben[1], oder sofort zu einem Rechtsanwalt, der sich mit sowas auch auskennt. Dann kostet es im ersten Schritt allerdings das Doppelte, verhindert aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Folgeschaden.
Du hast maximal sieben Tage Zeit, zu (re)agieren!
[1] das muss unbedingt nicht diejenige sein, die sie Dir geschickt haben, aber sie
muss strafbewährt sein, sonst muss sie nicht angenommen werden. Die Vertragsstrafe
im Wiederholungsfalle könnte z.B. eine Spende an den Verein SelfHTML e.V. sein (?).
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
