Anonymous1: Unterlassungsverpflichtungserklaerung (Sony, EMI, Warner, Univ.)

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Hallo,

die Fristen sind "human":
bis 02.03.2011 17:00 Inhalte entfernen (habe ich natuerlich sofort getan)
bis 09.03 2011 Unterlassungserklaerung unterzeichnet zuruecksenden
bis 09.03.2011 Aufwendungsersatzbetrag in Hoehe von 100 EUR ueberweisen

Darunter steht:
"Wir bitten die vorliegenden Angelegenheiten auf dieser Grundlage guetlich beenden zu koennen, weisen jedoch ausdruecklick darauf hin, dass wir nach Ablauf der Fristen [..] die geltend gemachten Forderungen gerichtlich durchsetzen"

Die Unterlassungsverpflichtungserklaerung liest sich wie folgt:
"Herr X verpflichtet sich hiermit gegenueber den Firmen
Sony Music Entertainment Germany GmbH
Warner Music Group Germany holding GmbH
EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Universal Music GmbH
es bei der Vermeidung einer fuer den Fall der Zuwiderhandlung faelligen Vertragsstrafe in Hoehe von 5.0001,00 EUR zu unterlassen, geschuetztes Musikrepertoire der Rechteinhaber ohne die Einwilligung im bzw. ueber das Internet Dritten verfuegbar zu machen oder sonst wie auszuwerten"

Fuer mich als absoluter Rechts-Laie liest sich das alles recht "annehmbar" (Content-Mafia hin oder her). Das heisst, wenn ich die 100 EUR ueberweise + die Unterlassungserklaerung abliefere, sollte ich laut meinem Verstaendnis aus dem Schneider sein.

Was mich ein wenig wundert ist die Tatsache, dass ich lediglich den Aufwendungsersatzbetrag (Anwaltskosten?) zu zahlen habe, aber niergendwo die Rede von einer Strafe ist.

Grusz,
Anonymous