Hallo,
die Fristen sind "human":
bis 02.03.2011 17:00 Inhalte entfernen (habe ich natuerlich sofort getan)
bis 09.03 2011 Unterlassungserklaerung unterzeichnet zuruecksenden
bis 09.03.2011 Aufwendungsersatzbetrag in Hoehe von 100 EUR ueberweisenDarunter steht:
"Wir bitten die vorliegenden Angelegenheiten auf dieser Grundlage guetlich beenden zu koennen, weisen jedoch ausdruecklick darauf hin, dass wir nach Ablauf der Fristen [..] die geltend gemachten Forderungen gerichtlich durchsetzen"Die Unterlassungsverpflichtungserklaerung liest sich wie folgt:
"Herr X verpflichtet sich hiermit gegenueber den Firmen
Sony Music Entertainment Germany GmbH
Warner Music Group Germany holding GmbH
EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Universal Music GmbH
es bei der Vermeidung einer fuer den Fall der Zuwiderhandlung faelligen Vertragsstrafe in Hoehe von 5.0001,00 EUR zu unterlassen, geschuetztes Musikrepertoire der Rechteinhaber ohne die Einwilligung im bzw. ueber das Internet Dritten verfuegbar zu machen oder sonst wie auszuwerten"
Das klingt ja recht OK. Klingt mir nicht nach einer von diesen dubiosen Abmahnkanzleien, die die Leute abzocken.
Die 100€ ergeben sich aus § 97a Abs. 2 UrhG - das ist die Höchstgrenze für einen einfach gelagerten Fall im Privatbereich. Ich weiß nicht, ob sich da die bösen Abmahnkanzleien schon dran halten, aber ich glaube die verlangen da immer mehr...
Die Unterlassungserklärung ist schon ein bisschen weit gefasst.
2 Beispiele: Sony veröffentlicht ein Musikstück auf ihrer Website und sie sagen, dass man es auch auf seiner Website hochladen darf und Dritten zur Verfügung stellen darf. Ohne die Unterlassungserklärung dürfte man das Musikstück also Veröffentlichen. Mit der Erklärung nicht, weil es ja trotzdem "geschützt" ist, denn die Urheberrechte sind dadurch ja nicht auf einmal weg.
Anderes Beispiel: Man macht diese Freunde Website richtig (also mit Passwortschutz) und da sind z.B. 3 Freunde zusammengeschlossen die sich darüber austauschen können. Hier würde ich meinen, dass das Online-Stellen unter die Privatkopie fällt und daher zulässig ist. Mit der Unterlassungserklärung wäre das aber auch verboten.
Nächstes Problem ist, wenn sich das Recht ändern sollte (zugunsten des Verletzers) - dann gilt die Unterlassungserklärung grundsätzlich trotzdem so weiter. Daher wäre für den Verletzer gut, festzuhalten, dass die Erklärung dann geändert werden muss, bzw. ihre Gültigkeit verliert. Ohne so eine Vereinbarung gibt es aber wohl trotzdem den Weg der Anpassung über den "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (§313 BGB)
Fuer mich als absoluter Rechts-Laie liest sich das alles recht "annehmbar" (Content-Mafia hin oder her). Das heisst, wenn ich die 100 EUR ueberweise + die Unterlassungserklaerung abliefere, sollte ich laut meinem Verstaendnis aus dem Schneider sein.
Allzu schlecht ist das sicherlich nicht. Die obigen Risiken sind eher relevant, wenn man sich geschäftlich immer nahe an der Grenze der Legalität bewegen muss und daher ein größeres Risiko besteht dass nochmal was passiert. (Z.B. bei einem öffentlichen Forum, wenn man sich da zu weitläufig verpflichtet irgendwas zu unterlassen, was man dank der User selbst nicht wirklich in der Hand hat)
Was mich ein wenig wundert ist die Tatsache, dass ich lediglich den Aufwendungsersatzbetrag (Anwaltskosten?) zu zahlen habe, aber niergendwo die Rede von einer Strafe ist.
Strafe gibt es ohne Vereinbarung im Zivilrecht nicht. Anzeigen könnten sie einen, aber das bringt ja keinem was bei so kleinen Sachen.
Schadensersatz wird man deshalb nicht zahlen müssen, weil sie ihm Rahmen der (maximal; s. oben) € 100 wohl keinen nachweisbaren Schaden ermitteln können.
HINWEIS: Das sind nur ein paar generelle Ausführungen zu Unterlassungserklärungen. Wie man am Ende entscheidet, muss man mit sich selbst - oder besser mit einem Anwalt - ausmachen.